EAR-Meldung

Meldung an die stiftung ear: die Mengenmeldung nach ElektroG Schritt für Schritt

Hersteller von Elektrogeräten melden der stiftung ear jeden Monat bis zum 15., wie viel Kilogramm Geräte sie im Vormonat in Deutschland verkauft oder geliefert haben. Hersteller ist auch, wer unter eigener Marke verkauft oder Geräte importiert. Amtlich heißt diese EAR-Meldung oder Mengenmeldung Ist-Input-Mitteilung; sie ist auch in Monaten ohne Verkäufe fällig.

Stand · Autor: Dr. Lucas Bretz

Was wird in der Ist-Input-Mitteilung gemeldet?

Gemeldet wird das Gewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie im Berichtsmonat in Verkehr gebracht haben, also erstmals in Deutschland abgegeben, getrennt nach Geräteart. Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können und für die deshalb eine Garantie nötig ist, weisen Sie gesondert aus (§ 7, § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG).

Anzugeben ist das Gewicht; ist das nicht möglich, genügt eine fundierte Schätzung (§ 27 Abs. 3 ElektroG). Wie Sie das Gewicht je Artikel bestimmen und was bei Sets gilt, steht im Artikel WEEE-Gewicht ermitteln.

Eine Geräteart ist eine Gruppe vergleichbarer Geräte innerhalb einer Kategorie, zusammengefasst nach Art der Nutzung oder Funktion (§ 3 Nr. 2 ElektroG). Sie sind für bestimmte Gerätearten registriert, und genau für diese melden Sie. Den Unterschied zu Kategorien und Sammelgruppen erklärt der Artikel Kategorien, Sammelgruppen und Gerätearten.

Maßgeblich sind Geräte, die in Deutschland in Verkehr gebracht wurden. Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines Geräts auf dem Markt in Deutschland (§ 3 Nr. 8 ElektroG). Wie Verkäufe über Fulfilment-Lager im Ausland einzuordnen sind, behandelt der Artikel Amazon FBA und Pan-EU.

Auch Lieferungen an Händler zählen. Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Geräts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung in Deutschland im Rahmen einer Geschäftstätigkeit (§ 3 Nr. 7 ElektroG). Liefern Sie Geräte an einen Händler in Deutschland, der sie weiterverkauft, ist also schon diese Lieferung Inverkehrbringen, nicht erst der spätere Verkauf an den Endkunden. In EAR Pilot kommen solche Lieferungen nur an, wenn sie als Bestellung in einer angebundenen Quelle oder als Zeile in der hochgeladenen Datei stehen.

Wozu die Zahlen dienen, beschreibt die stiftung ear selbst: Mit der Ist-Input-Mitteilung werden die bei der Registrierung geplanten Mengen aktualisiert, und nach den in Verkehr gebrachten Mengen richtet sich, welcher Hersteller volle Sammelbehälter bei den Kommunen abholen muss.

Wer muss die EAR-Meldung abgeben?

Jeder registrierte Hersteller. Hat der Hersteller keine Niederlassung in Deutschland, meldet sein Bevollmächtigter, also die in Deutschland ansässige Person, die er mit seinen Pflichten beauftragt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 1 ElektroG). Hersteller ist unter anderem, wer Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, wer Geräte erstmals aus einem anderen Staat in Deutschland anbietet und wer aus dem Ausland direkt an Endnutzer in Deutschland verkauft (§ 3 Nr. 9 ElektroG).

Ob das auf Sie zutrifft, klärt der Artikel Wer braucht eine WEEE-Nummer? Der Bevollmächtigte nimmt die Herstellerpflichten in eigenem Namen wahr, also auch die Meldung (§ 3 Nr. 10, § 8 ElektroG); mehr dazu im Artikel zum Bevollmächtigten nach ElektroG.

Für Geräte, die nur gewerblich genutzt werden (b2b, ohne Garantiepflicht), gilt die Monatsfrist nicht. Sie werden jährlich bis zum 30. April des Folgejahres gemeldet (§ 27 Abs. 2 Satz 3 ElektroG).

Technisch dürfen Dritte für Sie melden: Die Dokumentation der Schnittstelle der stiftung ear sieht vor, dass Dienstleister mit entsprechender Berechtigung für einen Hersteller Mengen übermitteln. Für die fristgerechte Meldung bleibt laut stiftung ear der Kunde selbst verantwortlich.

Bis wann muss die Mengenmeldung bei der stiftung ear sein?

Bis zum 15. des Monats, der auf den Verkaufsmonat folgt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG). Die Verkäufe aus Oktober melden Sie also bis zum 15. November. Mit der stiftung ear können abweichende Mitteilungszeiträume vereinbart werden (§ 27 Abs. 2 Satz 2 ElektroG). Eine Nachfrist steht nicht im Gesetz.

Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Meldung spätestens am darauffolgenden Werktag einzureichen. So steht es in der Dokumentation der stiftung ear zu ihrer Meldeschnittstelle. Es entspricht der allgemeinen Fristenregel im Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 31 Abs. 3 VwVfG); im ElektroG selbst ist der Fall nicht geregelt.

Kalenderblatt mit dem 15. als Stichtag: Die Verkäufe eines Monats werden bis zum 15. des Folgemonats an die stiftung ear gemeldet; die Jahres-Statistik-Mitteilung für das Vorjahr ist bis zum 30. April fällig.
Monatsmeldung bis zum 15. des Folgemonats, Jahres-Statistik-Mitteilung bis zum 30. April (§ 27 ElektroG).
Verkaufsmonat15. des FolgemonatsSpätestens einzureichen am
Oktober 202615.11.2026 (Sonntag)Montag, 16.11.2026
November 202615.12.2026 (Dienstag)Dienstag, 15.12.2026
Dezember 202615.01.2027 (Freitag)Freitag, 15.01.2027
Januar 202715.02.2027 (Montag)Montag, 15.02.2027
Februar 202715.03.2027 (Montag)Montag, 15.03.2027
März 202715.04.2027 (Donnerstag)Donnerstag, 15.04.2027
April 202715.05.2027 (Samstag)Dienstag, 18.05.2027 (Pfingstmontag ist Feiertag)
Mai 202715.06.2027 (Dienstag)Dienstag, 15.06.2027
Juni 202715.07.2027 (Donnerstag)Donnerstag, 15.07.2027
Juli 202715.08.2027 (Sonntag)Montag, 16.08.2027
August 202715.09.2027 (Mittwoch)Mittwoch, 15.09.2027
September 202715.10.2027 (Freitag)Freitag, 15.10.2027
Oktober 202715.11.2027 (Montag)Montag, 15.11.2027
November 202715.12.2027 (Mittwoch)Mittwoch, 15.12.2027
Dezember 202715.01.2028 (Samstag)Montag, 17.01.2028

Hinweis: Die Tabelle berücksichtigt Wochenenden und die bundesweiten Feiertage. Regionale Feiertage sind nicht eingerechnet. Wer sicher planen will, meldet bis zum 15.

Ablauf: die Ist-Input-Mitteilung im ear-Portal Schritt für Schritt

Die Meldung besteht aus zwei Teilen: Erst ermitteln Sie die Mengen aus Ihren Verkaufsdaten, dann tragen Sie sie im ear-Portal ein. Der erste Teil macht die eigentliche Arbeit.

Vier Schritte der Monatsmeldung: Verkaufsdaten zusammenführen, Mengen je Geräteart berechnen, Meldung prüfen und an die stiftung ear übermitteln.
Jeden Monat dieselben vier Schritte, von den Verkaufsdaten bis zur Ist-Input-Mitteilung.
  1. Verkäufe des Vormonats zusammenführen. Alle Kanäle, über die Sie Geräte verkaufen: eigener Shop, Marktplätze, Warenwirtschaft. Nur Lieferungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht wurden.
  2. Gewicht je Geräteart berechnen. Stückzahl mal Gewicht je Artikel, dann je Geräteart summieren. Rechenweg und Rechner stehen im Artikel zum WEEE-Gewicht für die Meldung.
  3. Im ear-Portal anmelden. Mit Benutzer-ID und Passwort oder mit „Mein Unternehmenskonto“. Wo der Login ist und was bei Problemen hilft, steht im Artikel zum Zugang zum ear-Portal.
  4. Zur Aufgabe navigieren. Im Bereich „Aufgaben“ stehen alle offenen Aufgaben. Alternativ gehen Sie direkt zur Aktivität „Ist-Inputmitteilungen“.
  5. Mengen erfassen. Je Geräteart das Gewicht eintragen und die richtige Einheit wählen, Kilogramm oder Tonnen.
  6. Prüfen. Die stiftung ear empfiehlt, alle Angaben vor dem Abschluss auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Achten Sie dabei besonders auf die gewählte Einheit.
  7. Abschließen. Die Mitteilung über die dafür vorgesehene Schaltfläche im Portal abschließen. Erst dann ist sie abgegeben.

Die Schritte 3 bis 7 folgen der Anleitung „Wie gebe ich eine Mengenmitteilung ab?“ der stiftung ear. Sie beschreibt den Ablauf für alle Mengenmitteilungen gemeinsam und zeigt keine Bildschirmmasken.

Nullmeldung: melden, auch wenn nichts verkauft wurde

Haben Sie in einem Monat keine Geräte in Verkehr gebracht, melden Sie trotzdem, und zwar die Menge null. Das Gesetz sagt es ausdrücklich: Soweit der Hersteller keine Geräte in Verkehr gebracht hat, ist der Betrag mit null anzugeben, als sogenannte Nullmenge (§ 27 Abs. 1 Satz 3 ElektroG).

Gemeldet wird je registrierter Geräteart. Sie registrieren sich ausdrücklich für bestimmte Gerätearten, und für jede davon ist jeden Monat eine Menge anzugeben, auch wenn sie null ist. So kennen wir es aus dem eigenen Konto mit zwei registrierten Gerätearten: Verkauft sich in einem Monat nur eine davon, wird die andere mit null gemeldet.

Meldung über die Schnittstelle der stiftung ear

Statt im Portal lässt sich die Ist-Input-Mitteilung auch elektronisch über die SOAP-Schnittstelle der stiftung ear abgeben. Software, die diese Schnittstelle nutzt, meldet mit denselben Zugangsdaten wie im ear-Portal. Jede Meldung enthält eine Wahrheitserklärung; ohne sie nimmt die stiftung ear die Mitteilung nicht an. Gewichte in Kilogramm sind auf höchstens drei Nachkommastellen, also auf das Gramm genau, anzugeben.

Wie das im eigenen Betrieb aussieht, beschreibt der Erfahrungsbericht zur Meldung über die Schnittstelle.

Wie hängt die Monatsmeldung mit den anderen Mitteilungen zusammen?

Die Ist-Input-Mitteilung ist nicht die einzige Pflicht. Für Hersteller und Bevollmächtigte nennt die stiftung ear daneben diese Mitteilungen:

MitteilungFristInhalt
Ist-Input-Mitteilungmonatlich bis zum 15. des Folgemonats, je Geräteartin Verkehr gebrachte b2c-Geräte
Jahres-Statistik-Mitteilungjährlich bis zum 30.04. des Folgejahresu. a. in Verkehr gebrachte b2b-Geräte, ins Ausland verbrachte Geräte, Angaben zu Rücknahme und Verwertung
Ist-Output-Mitteilungunverzüglich nach jeder Abholung, je Gruppebei den Kommunen abgeholte Altgeräte
Eigenrücknahmemitteilungmonatlich oder jährlich bis zum 30.04., je Geräteartfreiwillig selbst zurückgenommene b2c-Altgeräte

Wichtig für die Monatsmeldung: Geräte, die später ins Ausland gehen, und Retouren mit Auslandsbezug dürfen nach Angabe der stiftung ear nicht schon in der Ist-Input-Mitteilung abgezogen werden; dafür gibt es eigene Mitteilungen mit Nachweis. Was das für Retouren bedeutet, steht im Artikel zu Retouren und Stornos in der Mengenmeldung.

Was passiert bei einer verspäteten oder falschen ElektroG-Meldung?

Wer die Monatsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 15 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Satz 1 ElektroG). Der Rahmen liegt bei einer Geldbuße bis 10.000 € (§ 45 Abs. 2 ElektroG), zuständig ist das Umweltbundesamt (§ 45 Abs. 3 ElektroG). Was Sie nach einer versäumten Frist tun und wie eine Korrektur abläuft, steht im Artikel Meldung vergessen: Nachmeldung und Bußgeld.

Häufige Fragen

Melde ich in Kilogramm oder in Tonnen?

Beides ist möglich; im Portal wählen Sie die Einheit aus. Über die Schnittstelle sind Kilogramm mit bis zu drei Nachkommastellen zulässig, also grammgenau.

Gilt die Monatsfrist auch für rein gewerbliche Geräte?

Nein. Geräte ohne Garantiepflicht (b2b) werden jährlich bis zum 30. April des Folgejahres gemeldet (§ 27 Abs. 2 Satz 3 ElektroG).

Kann ein Dienstleister oder eine Software für mich melden?

Ja, über die Schnittstelle der stiftung ear mit entsprechender Berechtigung. Verantwortlich für die fristgerechte Meldung bleiben Sie.

Brauche ich vor der ersten Meldung etwas anderes?

Die Registrierung bei der stiftung ear. Ohne sie dürfen Sie die Geräte nicht in Verkehr bringen (§ 6 ElektroG). Den Ablauf beschreibt der Artikel zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
  2. § 3 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 04.10.2026
  3. § 45 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__45.html, abgerufen am 03.10.2026
  4. stiftung ear: Wie gebe ich eine Mengenmitteilung ab?, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/mitteilungen-abgeben/mengenmitteilungen-abgeben/, abgerufen am 03.10.2026
  5. stiftung ear: Welche Fristen muss ich beachten?, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/mitteilungen-abgeben/jahres-statistik-mitteilung-abgeben-alt/, abgerufen am 03.10.2026
  6. stiftung ear: Mitteilungen abgeben (Nachweisführung, mittelbare Exporte, Retouren mit grenzüberschreitendem Bezug), https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/mitteilungen-abgeben/, abgerufen am 03.10.2026
  7. stiftung ear: Welche Pflichten haben Hersteller von Elektrogeräten?, https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/welche-pflichten-haben-hersteller-von-elektrogeraeten/, abgerufen am 03.10.2026
  8. § 31 Abs. 3 VwVfG, https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__31.html, abgerufen am 04.10.2026
  9. stiftung ear: Dokumentation der SOAP-Schnittstelle, MitteilungsService, https://www.ear-system.de/ear-soap/v2/doc/service_ear_MitteilungsService.html, abgerufen am 03.10.2026
  10. stiftung ear: Dokumentation der SOAP-Schnittstelle, Übersicht und Datentypen, https://www.ear-system.de/ear-soap/v2/doc/index.html und https://www.ear-system.de/ear-soap/v2/doc/data.html, abgerufen am 03.10.2026

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskünfte der stiftung ear.

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