EAR-Meldung

Jahres-Statistik-Mitteilung an die stiftung ear

Die Jahres-Statistik-Mitteilung bündelt alles, was Hersteller der stiftung ear nur einmal im Jahr melden, vor allem zurückgenommene und verwertete Altgeräte. Dazu kommen Geräte nur für gewerbliche Kunden (b2b), Exporte und Eigenrücknahmen. Fällig ist sie bis 30. April für das Vorjahr, für 2026 also bis 30.04.2027, kostenlos im ear-Portal und auch mit Menge null.

Stand · Autor: Dr. Lucas Bretz

Was gehört in die Jahres-Statistik-Mitteilung?

Alle Mitteilungen, die das ElektroG jährlich bis zum 30. April verlangt. Für Hersteller und Bevollmächtigte (sie vertreten Hersteller ohne Sitz in Deutschland) sind das nach ElektroG und den Angaben der stiftung ear:

  • zur Wiederverwendung vorbereitete, recycelte, verwertete und beseitigte Altgeräte sowie zur Behandlung ausgeführte Altgeräte (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 bis 9 ElektroG),
  • bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Altgeräte (§ 27 Abs. 4 Satz 1 ElektroG),
  • in Verkehr gebrachte, also erstmals in Deutschland abgegebene b2b-Geräte, das heißt Geräte ohne Garantiepflicht (§ 27 Abs. 2 Satz 3 ElektroG),
  • ins Ausland verbrachte Geräte, die zuvor in Deutschland in Verkehr gebracht wurden, die sogenannte mittelbare Exportmitteilung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ElektroG),
  • zurückgenommene b2b-Altgeräte (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ElektroG),
  • Altgeräte aus privaten Haushalten, die Sie über ein eigenes, freiwilliges Rücknahmesystem zurückgenommen haben, die sogenannte Eigenrücknahme (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 4 mit § 16 Abs. 5 ElektroG). Auf Wunsch können Sie diese auch monatlich mitteilen (§ 27 Abs. 2a ElektroG).

Die Rücknahme- und Recyclingmengen erhalten Sie nach Angabe der stiftung ear von Ihren Entsorgungsdienstleistern.

Zwei Daten tauchen dazu immer wieder auf: Die alten monatlichen Mitteilungen für mittelbare Exporte und Eigenrücknahmen waren letztmalig bis 15.01.2026 abzugeben (§ 46 Abs. 4 ElektroG), und seit dem 01.02.2026 gibt es laut Schnittstellen-Dokumentation der stiftung ear keine monatliche mittelbare Exportmitteilung mehr, Exporte stehen seitdem nur noch in der Jahres-Statistik-Mitteilung.

Mitteilungen nach § 27 ElektroG nach Turnus: monatlich die in Verkehr gebrachten Geräte je Geräteart, jährlich bis 30. April Export-, Rücknahme- und Verwertungsangaben, unverzüglich die bei Entsorgungsträgern abgeholten Altgeräte.
Monatlich, jährlich, unverzüglich: die Mitteilungen nach § 27 ElektroG im Überblick.

Wann ist die Jahres-Statistik-Mitteilung fällig?

Bis zum 30. April des Folgejahres (§ 27 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 4 Satz 1 ElektroG). Die stiftung ear öffnet das ear-Portal dafür üblicherweise Anfang Februar und kündigt das per Mitteilung an. Für das Berichtsjahr 2026 hat sie die Öffnung ab Februar 2027 angekündigt.

Verlängern lässt sich die Frist nicht. Die stiftung ear schreibt dazu, es handle sich um eine gesetzliche Frist, die sie nicht verlängern kann. Nach dem 30. April prüft sie die Mitteilungen und gibt sie an das Umweltbundesamt weiter, von dort gehen die Daten an die Europäische Kommission.

Wer muss die Jahres-Statistik-Mitteilung abgeben?

Jeder Hersteller und Bevollmächtigte, b2c wie b2b. Daneben geben auch Betreiber von Erstbehandlungsanlagen und Kommunen als Entsorgungsträger eine ab, Vertreiber dann, wenn sie zurückgenommene Altgeräte selbst verwerten.

Zwei Punkte werden oft übersehen:

  • Nullmenge: Auch wer im Berichtsjahr weder Geräte verkauft noch zurückgenommen hat, meldet. Die stiftung ear schreibt ausdrücklich, dass auch eine Nullmenge gemeldet werden muss.
  • Beendete Registrierung: Die Pflicht besteht für jeden, der zu irgendeinem Zeitpunkt im Berichtsjahr registriert war (§ 27 Abs. 4 Satz 2 ElektroG). Wer seine Registrierung beendet, meldet für das letzte Jahr also noch; wie das Beenden abläuft, steht im Artikel WEEE-Registrierung beenden.

So geben Sie die Jahres-Statistik-Mitteilung im ear-Portal ab

  1. Anmelden. Mit „Mein Unternehmenskonto“ oder mit Benutzer-ID und Passwort; Details im Artikel zum Zugang zum ear-Portal.
  2. Portalaufgabenbereich öffnen. Von dort führt das Portal durch die einzelnen Eingabemasken.
  3. Mengen eintragen. Die Rücknahme- und Recyclingangaben Ihrer Dienstleister und, falls zutreffend, b2b-Mengen, mittelbare Exporte und Eigenrücknahmen. Die stiftung ear bietet Erklärvideos getrennt für Hersteller b2c und b2b.
  4. Abschließen. Über die Schaltfläche „Jahres-Statistik-Mitteilung abschließen“. Ohne diesen Klick ist die Mitteilung nicht abgegeben.

Bis zum Ende der Abgabefrist können Sie die Daten bearbeiten und korrigieren. Zwei Hinweise aus den FAQ der stiftung ear: Übernimmt man Angaben unverändert, fordert das Portal zur erneuten Bestätigung auf; ein zweiter Klick speichert sie. Kommt trotz Abgabe eine Erinnerung, sind Sie womöglich Hauptansprechpartner mehrerer Konten, und bei einem fehlt die Mitteilung noch.

Was unterscheidet sie von der monatlichen Ist-Input-Mitteilung?

Ist-Input-MitteilungJahres-Statistik-Mitteilung
Turnusmonatlichjährlich
Frist15. des Folgemonats30. April des Folgejahres
Inhaltin Verkehr gebrachte b2c-Geräte je GeräteartRücknahme, Verwertung, b2b-Mengen, mittelbare Exporte, Eigenrücknahmen
Datenquelleeigene Verkaufsdatenüberwiegend Angaben der Entsorgungsdienstleister

Beide beruhen auf derselben Vorschrift, und für beide gilt bei Verstößen derselbe Bußgeldrahmen (§ 27 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Nr. 15 ElektroG). Die stiftung ear weist darauf hin, dass das Umweltbundesamt bei einer nicht abgegebenen Jahres-Statistik-Mitteilung ein Bußgeld verhängen kann; Einzelheiten im Artikel Meldung vergessen: Nachmeldung und Bußgeld. Wie die Monatsmeldung abläuft, steht in der Anleitung zur Meldung an die stiftung ear.

Übernimmt EAR Pilot die Jahres-Statistik-Mitteilung?

Nein. EAR Pilot ist auf die monatliche Ist-Input-Mitteilung ausgelegt. Die Jahres-Statistik-Mitteilung geben Sie selbst im ear-Portal ab, mit den Rücknahme- und Recyclingangaben, die Sie von Ihren Dienstleistern erhalten. Diese Mitteilung gehört nicht zum Funktionsumfang von EAR Pilot.

Häufige Fragen

Kostet die Abgabe etwas?

Nein. Die stiftung ear gibt an, dass die Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung kostenlos ist.

Ich habe keine Erinnerung bekommen. Muss ich trotzdem melden?

Ja. Die stiftung ear erinnert nach eigener Angabe alle Verpflichteten; fehlt die Nachricht, sollten Sie im ear-Portal Ihre hinterlegten Kontaktdaten prüfen.

Kann ich nach dem Abschließen noch etwas ändern?

Bis zum Ende der Abgabefrist lassen sich die erfassten Daten laut stiftung ear bearbeiten und korrigieren.

Gehören Retouren in die Jahres-Statistik-Mitteilung?

Retouren mit Auslandsbezug haben ein eigenes Nachweisverfahren. Was belegt ist und was offen, steht im Artikel zu Retouren und Stornos in der Mengenmeldung.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026 (Abs. 2 und 2a erneut am 04.10.2026)
  2. § 45 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__45.html, abgerufen am 03.10.2026
  3. § 46 ElektroG (Übergangsvorschriften), https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__46.html, abgerufen am 04.10.2026
  4. § 16 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller), https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__16.html, abgerufen am 04.10.2026
  5. stiftung ear: Jahres-Statistik-Mitteilung abgeben, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/jahres-statistik-mitteilung-abgeben/, abgerufen am 03.10.2026
  6. stiftung ear: Welche Fristen muss ich beachten?, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/mitteilungen-abgeben/jahres-statistik-mitteilung-abgeben-alt/, abgerufen am 03.10.2026
  7. stiftung ear: ear-Portal, Startseite (Vertreiber), https://www.ear-system.de/ear-portal/, abgerufen am 03.10.2026
  8. stiftung ear: INFObrief 3/2026, S. 4 (Portalöffnung Berichtsjahr 2026), https://www.stiftung-ear.de/fileadmin/redakteur/INFObrief/ear-INFObrief-202603.pdf, abgerufen am 03.10.2026
  9. stiftung ear: Dokumentation der SOAP-Schnittstelle, MitteilungsService (mittelbare Exporte ab 01.02.2026), https://www.ear-system.de/ear-soap/v2/doc/service_ear_MitteilungsService.html, abgerufen am 03.10.2026

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskünfte der stiftung ear.

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