EAR-Meldung

Retouren und Stornos in der Mengenmeldung an die stiftung ear

Ob Sie Retouren von der monatlichen Mengenmeldung an die stiftung ear abziehen dürfen, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; geklärt ist nur der Fall mit Auslandsbezug. Solche Retouren dürfen laut stiftung ear nicht durch Kürzen späterer Monatsmeldungen abgezogen werden, sondern erst nach Nachweis als Mengenkorrektur. Für Inlandsretouren gibt es keine veröffentlichte Festlegung.

Stand · Autor: Dr. Lucas Bretz

Was sagt das ElektroG zu Retouren in der EAR-Meldung?

Nichts Ausdrückliches. Monatlich mitzuteilen sind die vom Hersteller je Geräteart in Verkehr gebrachten Geräte (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG). In Verkehr gebracht ist ein Gerät, wenn es erstmals in Deutschland abgegeben wird; rechtlich ist das die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt (§ 3 Nr. 8 ElektroG). Eine Regel, ob und wann eine Retoure diese Menge mindert, steht im Gesetz nicht.

Die Frage ist deshalb nicht nur, wie gerechnet wird, sondern was eine Retoure rechtlich ist: Ob ein zurückgeschicktes und erneut verkauftes Gerät ein zweites Mal „erstmalig“ bereitgestellt wird, beantwortet der Gesetzestext nicht. Das ist eine Auslegungsfrage, die dieser Artikel nicht entscheidet.

Was sagt die stiftung ear zu Retouren?

Die stiftung ear äußert sich zu einem Fall: Retouren mit grenzüberschreitendem Bezug. Ein Hersteller kann die als in Verkehr gebracht mitgeteilte Menge um solche Retouren reduzieren, wenn er sie nachweist. Die stiftung ear nennt zwei Konstellationen:

  • Geräte werden in Deutschland in Verkehr gebracht, an den Hersteller retourniert und anschließend im EU-Ausland erneut in Verkehr gebracht.
  • Ein deutscher Hersteller (Importeur) bringt Geräte in Deutschland in Verkehr, erhält sie zurück und gibt sie an seinen ausländischen Lieferanten zurück.

Voraussetzung ist, dass die Geräte nicht in den deutschen Abfallstrom gelangen. Zum Verfahren schreibt die stiftung ear ausdrücklich: Der Abzug darf nicht bereits bei der Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen erfolgen, etwa durch eigenständiges Reduzieren künftiger Monatsmeldungen. Er kann erst nach dem Nachweis, gleich einer Mengenkorrektur, erfolgen.

Der Nachweis besteht aus Lieferscheinen, Frachtbriefen oder Einlieferungsbelegen über den Weg der Geräte bis zur Ausfuhr und einer Berechnung der anzurechnenden Menge. Er ist je Geräteart und je Zielstaat getrennt zu führen. Ein unabhängiger Sachverständiger bestätigt unter anderem, dass es sich um b2c-Geräte einer registrierten Geräteart handelt, dass sie zuvor tatsächlich als in Verkehr gebracht gemeldet wurden und dass sie zum Zeitpunkt der Retoure keine Altgeräte waren. Werden die Geräte wieder nach Deutschland eingeführt, sind sie erneut als in Verkehr gebracht zu melden.

Dieselbe Logik gilt nach Angabe der stiftung ear für mittelbare Exporte, also Geräte, die nach dem Inverkehrbringen in Deutschland von Zwischenhändlern ins Ausland gebracht werden: kein Abzug in der Monatsmeldung, sondern eine eigene Mitteilung. Diese mittelbare Exportmitteilung war nach altem Recht monatlich und letztmalig bis 15.01.2026 abzugeben (§ 46 Abs. 4 ElektroG); seit dem 01.02.2026 gibt es sie laut Schnittstellen-Dokumentation der stiftung ear nicht mehr monatlich, sie steht seitdem in der Jahres-Statistik-Mitteilung.

Was ist bei Retouren und Stornos ungeklärt?

Für alle Fälle ohne Auslandsbezug haben wir weder im ElektroG noch auf stiftung-ear.de eine Festlegung gefunden (Stand 03.10.2026).

FallStand
Retoure mit Auslandsbezug (Wiederverkauf im EU-Ausland, Rückgabe an ausländischen Lieferanten)belegt: Abzug nur nach Nachweis als Mengenkorrektur, nicht in der Monatsmeldung
Widerruf im Inland, Gerät wird in Deutschland wieder verkauftoffen
Widerruf im Inland, Gerät wird entsorgtoffen
Bestellung storniert, bevor sie versendet wurdeoffen
Erstattung ohne Rücksendung des Gerätsoffen

Die einzige veröffentlichte Aussage der stiftung ear spricht gegen ein Verrechnen in späteren Monatsmeldungen. Ob das auch für Inlandsretouren gilt, ist nicht veröffentlicht. Eine sichere Antwort für Ihren Fall gibt nur die stiftung ear selbst oder ein Fachanwalt.

Wie können Sie mit Retouren vorgehen, solange die Frage offen ist?

  1. Nicht eigenmächtig verrechnen. Kürzen Sie Monatsmeldungen nicht pauschal um Retouren, bevor Ihr Vorgehen geklärt ist. Für den belegten Fall mit Auslandsbezug ist das ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Retouren dokumentieren. Je Geräteart: Datum, Menge, Verbleib des Geräts (wieder verkauft, entsorgt, an den Lieferanten zurück, ins Ausland). Damit lässt sich jede spätere Vorgabe nachträglich erfüllen.
  3. Bei der stiftung ear nachfragen. Schildern Sie Ihre Retourenfälle konkret und bitten Sie um eine schriftliche Auskunft.
  4. Auslandsfälle gesondert behandeln. Für Retouren mit grenzüberschreitendem Bezug gilt das Nachweisverfahren mit Sachverständigem.

Hinweis: Diese Schritte beschreiben ein Vorgehen bis zur Klärung, keine Rechtsauffassung. Ob Retouren in Ihrem Fall die Meldemenge mindern, klären Sie mit der stiftung ear oder einem Fachanwalt. Eine nicht richtige Mitteilung ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 45 Abs. 1 Nr. 15 ElektroG); mehr dazu im Artikel Meldung vergessen: Nachmeldung und Bußgeld.

Was zählt EAR Pilot bei Retouren und Stornos?

EAR Pilot zieht Retouren und Erstattungen nicht ab. Gezählt werden die versendeten Bestellungen des Monats; wie Stornos behandelt werden, hängt von der Datenquelle ab:

DatenquelleWas zähltStornos
Billbeeversendete Bestellungen des Monatses zählen nur versendete Bestellungen
Shopifyerfüllte Bestellungen, datiert nach der ersten Erfüllungnach dem Versand stornierte Bestellungen werden nicht herausgefiltert
Amazon, direkte Verbindung (Beta)versendete Bestellungenstornierte und ausstehende Bestellungen werden übersprungen
CSV oder ExcelZeilen der Datei je Monatstornierte und unversendete Zeilen fallen weg
Amazon-Bestellbericht „All Orders“ als DateiZeilen des Berichts, gelesen nach Kaufdatumstornierte, ausstehende und unversendete Zeilen werden übersprungen

Die stiftung ear schließt für Retouren mit Auslandsbezug den Abzug in der Monatsmeldung aus, für Inlandsretouren gibt es keine veröffentlichte Regel, und EAR Pilot meldet in beiden Fällen die versendeten Mengen ohne Abzug. Bei Stornos unterscheiden sich die Quellen: In einer hochgeladenen Datei fallen stornierte Zeilen weg, bei Shopify bleiben Bestellungen, die erst nach dem Versand storniert wurden, in der Zählung. Der Bericht „All Orders“ zählt nach Kaufdatum, die verbundenen Quellen nach Versand; eine Bestellung vom Monatsende kann so je nach Weg in verschiedenen Monaten landen. Wollen Sie nach Klärung mit der stiftung ear anders vorgehen, müssen Sie die Werte außerhalb von EAR Pilot anpassen.

Häufige Fragen

Darf ich eine Retoure im nächsten Monat abziehen?

Für Retouren mit Auslandsbezug nein; die stiftung ear schließt das eigenständige Reduzieren künftiger Monatsmeldungen ausdrücklich aus. Für Inlandsretouren gibt es keine veröffentlichte Regel.

Zählt eine Lieferung an ein Fulfilment-Lager im Ausland?

Das ist eine eigene Frage, die der Artikel Amazon FBA und Pan-EU behandelt.

Brauche ich für Auslandsretouren immer einen Sachverständigen?

Nach der Darstellung der stiftung ear ja: Der Nachweis enthält die Prüfungsfeststellung eines unabhängigen Sachverständigen.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
  2. § 3 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
  3. § 45 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__45.html, abgerufen am 03.10.2026
  4. § 46 ElektroG (Übergangsvorschriften), https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__46.html, abgerufen am 04.10.2026
  5. stiftung ear: Mitteilungen abgeben, Abschnitte „Nachweisführung bei einer Mittelbaren Exportmitteilung“ und „Nachweisführung bei Retouren mit grenzüberschreitendem Bezug“, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/mitteilungen-abgeben/, abgerufen am 03.10.2026
  6. stiftung ear: Dokumentation der SOAP-Schnittstelle, MitteilungsService (mittelbare Exporte ab 01.02.2026), https://www.ear-system.de/ear-soap/v2/doc/service_ear_MitteilungsService.html, abgerufen am 03.10.2026

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskünfte der stiftung ear.

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