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Amazon FBA und Pan-EU: welche Verkäufe in die deutsche ElektroG-Meldung gehören
In die deutsche Mengenmeldung an die stiftung ear gehören die Amazon-Bestellungen, die an Kunden in Deutschland geliefert werden. Maßgeblich ist nach dem Gesetzeswortlaut das Lieferland, nicht das Lager; eine Bestätigung der stiftung ear dafür haben wir nicht gefunden. Verkäufe an Endkunden in anderen EU-Staaten gehören nicht hinein; dort gelten eigene Pflichten.
Welche Verkäufe gehören in die deutsche Meldung?
Gemeldet werden die Geräte, die Sie in Deutschland in Verkehr bringen, je Geräteart und Monat, bis zum 15. des Folgemonats (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ElektroG). Geräteart heißt die Gerätegruppe, für die Sie bei der stiftung ear registriert sind, etwa Kleingeräte für private Haushalte. Amtlich heißt diese Mengenmeldung Ist-Input-Mitteilung; den Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Meldung an die stiftung ear.
Entscheidend ist der Begriff Inverkehrbringen. Gemeint ist, ein Gerät erstmals in Deutschland geschäftlich abzugeben, ob gegen Geld oder unentgeltlich. Das Gesetz spricht von der „erstmaligen Bereitstellung eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf dem Markt im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ (§ 3 Nr. 8 ElektroG). Bereitstellung auf dem Markt ist jede Abgabe „zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ (§ 3 Nr. 7 ElektroG). Geltungsbereich ist Deutschland.
Inverkehrbringen ist also nicht nur der Verkauf an Endkunden. Auch wer Geräte an einen Händler in Deutschland liefert, gibt sie dort „zum Vertrieb“ ab. Ist das die erste Abgabe des Geräts in Deutschland, ist es ein Inverkehrbringen und gehört in die Meldung (§ 3 Nr. 7 und 8, § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG).
Für Amazon heißt das: Es kommt darauf an, ob das Gerät in Deutschland abgegeben wird. Wo es vorher gelagert war, nennt der Wortlaut nicht als Kriterium.
FBA, Pan-EU und EFN: wo die Ware liegt und wohin sie geht
Bei Versand durch Amazon (FBA) liegt Ihre Ware in Amazon-Lagern. Im Paneuropäischen Versand (Pan-EU) aktivieren Sie laut Amazon mindestens zwei Lagerländer, und Amazon verteilt den Bestand zwischen ihnen. Im Europäischen Versandnetzwerk (EFN) bleibt der Bestand im Heimatland und wird von dort an Kunden in anderen Ländern verschickt. In beiden Modellen können Lagerort und Lieferland auseinanderfallen.
| Fall | Deutsche Meldung? | Begründung |
|---|---|---|
| Lager in Deutschland, Kunde in Deutschland | Ja | Abgabe in Deutschland (§ 3 Nr. 7, 8) |
| Lager in einem anderen EU-Land, etwa Polen oder Tschechien, Kunde in Deutschland | Nach dem Wortlaut ja, aber nicht bestätigt | Das Gerät wird in Deutschland bereitgestellt (§ 3 Nr. 7, 8). Eine Aussage der stiftung ear dazu fehlt; im Zweifel dort bestätigen lassen. |
| Lieferung an einen Händler in Deutschland | Ja, wenn es die erste Abgabe in Deutschland ist | Abgabe „zum Vertrieb“ (§ 3 Nr. 7, 8) |
| Lager in Deutschland, Kunde in einem anderen EU-Land | Nein | Keine Bereitstellung in Deutschland; Pflichten im Zielland (§ 8 Abs. 5) |
| Amazon verlagert Bestand zwischen Lagern verschiedener Länder | Offen | Dazu haben wir keine Primärquelle gefunden. Klären Sie das mit der stiftung ear. |
Lager im EU-Ausland, Kunden in Deutschland: Liegt Ihre Ware in Polen, Tschechien oder einem anderen EU-Staat und geht von dort an Kunden in Deutschland, wird das Gerät nach dem Wortlaut in Deutschland bereitgestellt und gehört in die deutsche Meldung (§ 3 Nr. 7 und 8 ElektroG). Der Wortlaut unterscheidet dabei nicht zwischen eigenem Lager und Amazon-Lager. Eine Bestätigung der stiftung ear für diesen Fall haben wir nicht gefunden; die Frage ist offen. Lassen Sie sich Ihren Fall im Zweifel von der stiftung ear bestätigen.
Was gilt für Verkäufe in andere EU-Länder?
Sie gehören nicht in die deutsche Meldung, lösen aber im Zielland eigene Pflichten aus. Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Geräte per Fernabsatz direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Staat liefern, müssen dort einen Bevollmächtigten beauftragen, bevor sie die Geräte dort bereitstellen (§ 8 Abs. 5 ElektroG). Das ist eine in diesem Staat niedergelassene Person, die dort die Pflichten nach der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU übernimmt. Welche Pflichten das im Einzelnen sind, regelt das Recht des jeweiligen Staates.
Amazon weist auf seiner Seite zum Paneuropäischen Versand ebenfalls darauf hin, dass beim Anbieten in Deutschland und Frankreich die erweiterte Herstellerverantwortung einzuhalten ist. Wie ein Bevollmächtigter arbeitet, erklärt der Artikel zum Bevollmächtigten nach ElektroG; er behandelt vor allem den umgekehrten Fall, einen Hersteller ohne Sitz in Deutschland.
Hinweis: Für Geräte, die zuvor in Deutschland in Verkehr gebracht und danach ins Ausland verbracht wurden, sieht das Gesetz eine eigene, jährliche Mitteilung vor (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ElektroG). Ob und wann das auf Ihren Fall zutrifft, klären Sie mit der stiftung ear.
So trennen Sie die Amazon-Bestellungen in der Praxis
Sie brauchen für jeden Monat die versendeten Bestellungen mit Lieferland, SKU und Menge. Daraus filtern Sie die Lieferungen nach Deutschland.
- Daten holen. Exportieren Sie aus Seller Central einen Bericht mit den Bestellungen des Monats, der Lieferland, SKU und Menge enthält, oder nutzen Sie die Daten Ihres Warenwirtschaftssystems, wenn Amazon dort angebunden ist.
- Nur versendete Bestellungen behalten. Stornierte und noch nicht versendete Bestellungen fallen heraus.
- Nach Lieferland filtern. Für die deutsche Meldung bleiben die Bestellungen mit Lieferadresse in Deutschland, nach dem Wortlaut auch dann, wenn sie aus einem Lager im EU-Ausland kommen. Bestellungen ohne Länderangabe klären Sie einzeln; EAR Pilot zählt sie als Deutschland und zeigt sie mit einer Warnung an, damit Sie das vor dem Absenden tun. Bestellungen an Endkunden in anderen EU-Staaten gehören nicht hinein; haben Sie Ihren Sitz in Deutschland, brauchen Sie dafür im jeweiligen Staat einen Bevollmächtigten (§ 8 Abs. 5 ElektroG, mehr im Artikel zum Bevollmächtigten).
- Gewicht je Geräteart berechnen. Stückzahl mal Gewicht je SKU, summiert je Geräteart. Was zum Gewicht zählt, steht im Artikel zum Ermitteln des WEEE-Gewichts.
- Melden. Je Geräteart eine Meldung bis zum 15. des Folgemonats (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ElektroG).
Hinweis zum Datum: Welcher Monat eine Bestellung bekommt, hängt davon ab, nach welchem Datum gezählt wird. EAR Pilot liest den hochgeladenen Amazon-Bestellbericht „All Orders“ nach dem Kaufdatum (Spalte purchase-date), verbundene Quellen wie Billbee dagegen nach dem Versanddatum. Eine Bestellung vom Monatsende, die erst im Folgemonat versendet wird, landet deshalb je nach Weg in unterschiedlichen Monaten.
Wie Retouren in der Monatsmeldung zu behandeln sind, regelt der Gesetzestext nach unserem Stand nicht ausdrücklich. Was dazu bekannt ist, sammelt der Artikel zu Retouren und Stornos in der Mengenmeldung.
Häufige Fragen
Gehören Amazon-Verkäufe nach Österreich in die deutsche Meldung?
Nein, wenn das Gerät an einen Kunden in Österreich geht, wird es nicht in Deutschland bereitgestellt (§ 3 Nr. 7, 8). Für Österreich gelten die dortigen Vorgaben und § 8 Abs. 5 ElektroG.
Spielt es eine Rolle, ob ich FBA oder Eigenversand nutze?
Für die Frage, was gemeldet wird, nennt das Gesetz die Versandart nicht. Maßgeblich ist das Inverkehrbringen in Deutschland (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 mit § 3 Nr. 8 ElektroG).
Muss ich für Amazon eine eigene Meldung abgeben?
Nein. Gemeldet wird je Geräteart, nicht je Verkaufskanal (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG). Amazon-Verkäufe werden mit den Verkäufen aus anderen Kanälen zusammengerechnet.
Prüft Amazon meine Meldungen?
Amazon prüft die WEEE-Reg.-Nr., nicht die Meldemengen. Wie das abläuft, steht im Artikel zum Eintragen der WEEE-Nummer bei Amazon.
Weiterlesen
Quellen
- § 3 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 8 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__8.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
- Amazon, „Paneuropäischer Versand durch Amazon“, https://sell.amazon.de/versand-durch-amazon/europa, abgerufen am 03.10.2026