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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04.10.2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von EAR Pilot, angeboten von der Heatwise GmbH, handelnd unter „EAR Pilot“, Roonstraße 23a, 76137 Karlsruhe („EAR Pilot“).

1.2

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunden“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB.

1.3

Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

1.4

Diese AGB gelten ergänzend zu dem jeweiligen Checkout, Tarif, Bestellformular, der Leistungsbeschreibung sowie sonstigen individuellen Vereinbarungen. Im Fall von Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.

1.5

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn EAR Pilot ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1

Angebote von EAR Pilot sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

2.2

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch

a) Abschluss des digitalen Registrierungs- oder Bestellvorgangs,

b) Annahme eines Angebots in Textform,

c) Nutzung eines bereitgestellten Zahlungslinks oder

d) Auftragsbestätigung durch EAR Pilot.

2.3

Vor Abschluss der Registrierung wird der Kunde auf diese AGB hingewiesen. Die jeweils geltende Fassung ist unter https://ear-pilot.de/agb abrufbar.

2.4

Art, Umfang, Tarif, Vergütung, Testzeitraum, Abrechnungszeitraum und sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus dem jeweiligen Checkout, Tarif oder der Leistungsbeschreibung.

3. Leistungsgegenstand

3.1

EAR Pilot stellt dem Kunden eine Software zur Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung und Übermittlung von Mengenmeldungen im Zusammenhang mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz an die stiftung elektro-altgeräte register („stiftung ear“) zur Verfügung.

3.2

EAR Pilot kann hierzu insbesondere Verkaufs- und Bestelldaten aus angebundenen Datenquellen oder vom Kunden bereitgestellten Dateien verarbeiten, diese anhand der hinterlegten Produktdaten auswerten, Meldemengen berechnen und Meldungen an die stiftung ear übermitteln.

3.3

Geschuldet ist ausschließlich der im jeweiligen Tarif und in der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung ausgewiesene Funktionsumfang.

3.4

EAR Pilot ist ein technisches Unterstützungswerkzeug. Die Nutzung von EAR Pilot überträgt die gesetzlichen Pflichten des Kunden gegenüber der stiftung ear oder sonstigen zuständigen Stellen nicht auf EAR Pilot.

3.5

EAR Pilot schuldet insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Prüfung oder Beratung und keine Prüfung,

a) ob und in welchem Umfang der Kunde registrierungs- oder meldepflichtig ist,

b) ob eine Registrierung ausreichend oder zutreffend ist,

c) welcher Geräteart ein Produkt rechtlich zuzuordnen ist,

d) ob Produktgewichte oder sonstige vom Kunden bereitgestellte Angaben zutreffend sind,

e) ob eine vorbereitete oder übermittelte Meldung sämtliche gesetzlichen Anforderungen des konkreten Einzelfalls erfüllt.

3.6

Ein bestimmter behördlicher oder regulatorischer Erfolg ist nicht geschuldet.

4. Digitale Leistungen, technische Grenzen und Weiterentwicklung

4.1

EAR Pilot erbringt die Leistung auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten sowie der über angebundene Systeme verfügbaren Daten.

4.2

Automatisierte Berechnungen und Prüfungen können ausschließlich die Daten und Sachverhalte berücksichtigen, die EAR Pilot technisch zur Verfügung stehen und nach dem jeweils aktuellen Funktionsumfang verarbeitet werden können.

4.3

Die jeweils aktuellen Funktionen, Berechnungslogiken, unterstützten Datenquellen, technischen Voraussetzungen, Warnhinweise und Systemgrenzen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den innerhalb der Plattform bereitgestellten Informationen.

4.4

EAR Pilot ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und technisch anzupassen, soweit hierdurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4.5

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Schnittstelle, Funktion oder technische Umsetzung dauerhaft unverändert fortbesteht, sofern der wesentliche Vertragszweck weiterhin erfüllt wird.

4.6

Software kann trotz sorgfältiger Entwicklung, Prüfung und Wartung technische Fehler enthalten. Eine vollständig unterbrechungs- und fehlerfreie Funktionsweise wird nicht geschuldet.

4.7

Erkennt EAR Pilot technische Fehler, unvollständige Daten oder sonstige Umstände, die zu einer unzutreffenden Meldung führen können, ist EAR Pilot berechtigt, Berechnung, Freigabe oder Einreichung auszusetzen und eine Prüfung oder Mitwirkung des Kunden zu verlangen.

5. Einreichung von Meldungen und automatische Einreichung

5.1

Soweit eine manuelle Freigabe vorgesehen ist, erfolgt die Übermittlung einer Meldung an die stiftung ear erst nach Freigabe durch den Kunden.

5.2

Soweit der vom Kunden gewählte Tarif eine automatische Einreichung ermöglicht, kann der Kunde diese Funktion aktivieren.

5.3

Durch Aktivierung der automatischen Einreichung weist der Kunde EAR Pilot an, Meldungen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Daten und hinterlegten Einstellungen ohne gesonderte Freigabe im Einzelfall an die stiftung ear zu übermitteln.

5.4

EAR Pilot kann eine automatische Einreichung aussetzen, insbesondere wenn Daten fehlen, Datenquellen nicht erfolgreich abgerufen werden können oder die Plattform Auffälligkeiten erkennt, die eine Prüfung durch den Kunden erfordern.

5.5

Eine Meldung gilt innerhalb von EAR Pilot erst dann als erfolgreich übermittelt, wenn die Schnittstelle der stiftung ear einen entsprechenden erfolgreichen Rückgabestatus übermittelt.

5.6

EAR Pilot schuldet nicht die dauerhafte Möglichkeit, bereits übermittelte Meldungen über die Plattform zu ändern, zu korrigieren oder erneut einzureichen. Soweit eine Korrektur, Nachmeldung oder sonstige Änderung erforderlich ist und diese nicht über EAR Pilot unterstützt wird, hat der Kunde diese erforderlichenfalls unmittelbar über die von der stiftung ear bereitgestellten Systeme vorzunehmen.

5.7

Nach jeder Übermittlung einer Meldung an die stiftung ear sendet EAR Pilot dem Kunden eine E-Mail mit den gemeldeten Mengen an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde stellt sicher, dass diese Adresse aktuell und erreichbar ist. Die Kontrollpflichten des Kunden nach Ziff. 6 bestehen unabhängig vom Zugang dieser E-Mail.

6. Verantwortung und Kontrollpflicht des Kunden

6.1

Der Kunde bleibt unabhängig von der Nutzung von EAR Pilot allein dafür verantwortlich, seine gesetzlichen Registrierungs-, Mitteilungs-, Aufbewahrungs- und sonstigen Pflichten vollständig, richtig und fristgerecht zu erfüllen.

6.2

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

a) seiner Unternehmens- und Registrierungsdaten,

b) seiner Produktdaten,

c) der hinterlegten Produktgewichte,

d) der Zuordnung von Produkten und SKUs,

e) der Zuordnung zu Gerätearten,

f) der angebundenen Datenquellen und

g) sonstiger von ihm bereitgestellter oder bestätigter Angaben.

6.3

Der Kunde ist verpflichtet, von EAR Pilot angezeigte Warnungen, Fehlermeldungen, fehlende Zuordnungen und sonstige Auffälligkeiten zu beachten und erforderlichenfalls zu korrigieren.

6.4

Der Kunde ist verpflichtet, die von EAR Pilot vorbereiteten oder übermittelten Meldungen auf Plausibilität, Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren.

6.5

Bei manueller Einreichung erfolgt diese Prüfung grundsätzlich vor Freigabe der Meldung.

6.6

Bei automatischer Einreichung ist der Kunde verpflichtet, die erfolgte Meldung unverzüglich nach Übermittlung zu kontrollieren und jedenfalls so rechtzeitig, dass erkennbare Fehler grundsätzlich noch innerhalb der maßgeblichen gesetzlichen oder behördlichen Fristen korrigiert werden können.

6.7

Die Kontrollpflicht umfasst insbesondere die Prüfung der in EAR Pilot dargestellten Meldedaten sowie, soweit dort verfügbar, die Prüfung der übermittelten Meldung über das Benutzerkonto des Kunden bei der stiftung ear.

6.8

Die automatische Einreichung entbindet den Kunden ausdrücklich nicht von dieser Kontrollpflicht.

6.9

Erkennt der Kunde einen Fehler, eine Unstimmigkeit oder eine unvollständige Meldung oder hätte er diese bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennen können, ist er verpflichtet,

a) unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Berichtigung und Schadensminderung zu treffen und

b) EAR Pilot über einen vermuteten technischen Fehler zu informieren.

6.10

Unterlässt der Kunde eine ihm zumutbare Prüfung oder Korrektur, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mitverantwortung und Schadensminderung, insbesondere § 254 BGB.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1

Der Kunde stellt EAR Pilot sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Informationen, Zugangsberechtigungen und sonstigen Mitwirkungen vollständig, korrekt, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung.

7.2

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angebundenen Systeme und Zugangsdaten funktionsfähig sind und EAR Pilot im vereinbarten Umfang auf die erforderlichen Daten zugreifen kann.

7.3

Änderungen, die für die Berechnung oder Meldung relevant sein können, hat der Kunde unverzüglich in EAR Pilot zu aktualisieren oder EAR Pilot mitzuteilen.

7.4

Verzögerungen, Fehler oder die Nichtdurchführbarkeit von Leistungen, die auf fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, hat EAR Pilot nicht zu vertreten.

7.5

Soweit EAR Pilot Leistungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig erbringen kann, verlängern sich etwaige Fristen angemessen.

8. Zugang und Nutzung

8.1

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung von EAR Pilot für eigene geschäftliche Zwecke.

8.2

Der Kunde ist verantwortlich für die Einrichtung, Verwaltung und Sicherung seiner Nutzerkonten, Zugangsdaten und Endgeräte.

8.3

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

8.4

Dem Kunden ist insbesondere untersagt,

a) EAR Pilot zu kopieren, zu vermieten, zu verkaufen oder unberechtigten Dritten zur Nutzung zu überlassen,

b) technische Schutzmechanismen oder Nutzungslimits zu umgehen,

c) EAR Pilot zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder Quellcode, Systemlogik oder Datenbankstrukturen offenzulegen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich gestattet ist,

d) EAR Pilot rechtswidrig oder missbräuchlich zu nutzen.

8.5

Sämtliche Rechte an EAR Pilot, der Software, technischen Systemen, Benutzeroberflächen, Prozessen und sonstigen von EAR Pilot entwickelten Bestandteilen verbleiben bei EAR Pilot bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

9. Drittanbieter und externe Systeme

9.1

EAR Pilot ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittanbieter und Subunternehmer einzusetzen.

9.2

Die Leistung von EAR Pilot kann insbesondere von Hostingdiensten, Datenbanken, Kommunikationsdiensten, Zahlungsdienstleistern, Verkaufskanälen sowie den technischen Systemen und Schnittstellen der stiftung ear abhängig sein.

9.3

EAR Pilot hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Datenqualität, technische Funktionsweise oder Änderung solcher externen Systeme.

9.4

EAR Pilot haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, fehlerhafte Daten, Änderungen, Einschränkungen oder sonstige Störungen externer Systeme, soweit EAR Pilot diese nicht zu vertreten hat.

9.5

Setzt EAR Pilot einen Drittanbieter oder Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung eigener vertraglicher Pflichten ein, bleibt die gesetzliche Zurechnung des Verschuldens nach § 278 BGB unberührt.

10. Vergütung und Zahlung

10.1

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Checkout, Tarif, Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

10.2

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

10.3

Wiederkehrende Entgelte werden entsprechend dem im Bestellprozess vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet.

10.4

Soweit ein kostenloser Testzeitraum vereinbart ist, ergeben sich dessen Dauer und die Bedingungen der anschließenden kostenpflichtigen Nutzung aus dem Bestellprozess.

10.5

Die Zahlungsabwicklung kann über einen externen Zahlungsdienstleister erfolgen.

10.6

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.7

EAR Pilot ist bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend einzuschränken.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1

Vertragslaufzeit, Abrechnungszeitraum und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Checkout oder Tarif.

11.2

Soweit ein monatlich abgerechneter Vertrag vereinbart wurde, verlängert sich dieser jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

11.3

Kündigungen können über die innerhalb der Plattform vorgesehene Funktion oder in Textform erfolgen.

11.4

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5

Ein wichtiger Grund für EAR Pilot liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist,

b) EAR Pilot rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,

c) technische Schutzmaßnahmen umgeht oder

d) wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung wiederholt verletzt.

12. Daten nach Vertragsende

12.1

Nach Beendigung des Vertrags bleibt das Kundenkonto für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen zum Abruf und Export der dort verfügbaren Daten zugänglich.

12.2

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieses Zeitraums die Daten zu sichern, die er für eigene Dokumentations-, Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten benötigt.

12.3

Nach Ablauf des Zeitraums werden die im Kundenkonto gespeicherten Konto-, Produkt- und Verkaufsdaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstige zulässige Aufbewahrungsgründe entgegenstehen. Ziff. 12.9 bleibt unberührt.

12.4

Für personenbezogene Daten, die EAR Pilot im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten vorrangig die Regelungen der separat abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

12.5

Bereits an die stiftung ear übermittelte Meldungen können unabhängig hiervon gegebenenfalls über das dortige Benutzerkonto des Kunden eingesehen werden.

12.6

EAR Pilot hat keinen Einfluss auf die Aufbewahrung, Darstellung oder dauerhafte Verfügbarkeit von Daten innerhalb der Systeme der stiftung ear.

12.7

Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit über die innerhalb der Plattform vorgesehene Funktion selbst löschen. Mit der Löschung endet der Vertrag einschließlich eines laufenden Abonnements mit sofortiger Wirkung. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.

12.8

Bei einer Löschung nach Ziff. 12.7 werden die Konto-, Produkt-, Verkaufs- und Zugangsdaten unmittelbar gelöscht; der Zeitraum nach Ziff. 12.1 findet keine Anwendung. Der Kunde exportiert die von ihm benötigten Daten vor der Löschung. Ziff. 12.9 bleibt unberührt.

12.9

Unabhängig von der Art der Vertragsbeendigung bewahrt EAR Pilot die abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich Zeitstempel und Vertragsversion sowie die Meldedaten (Meldehistorie), d. h. Meldezeitraum, gemeldete Mengen je Geräteart, Anzahl der berücksichtigten Bestellungen und Stückzahl, Zeitpunkt und Status der Übermittlung sowie die Rückmeldung der stiftung ear, bis zum Ablauf von drei Jahren ab dem Ende des Jahres auf, in dem der Vertrag endet. Die Aufbewahrung dient dem Nachweis des Vertragsschlusses und der übermittelten Meldungen sowie der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Diese Daten sind in diesem Zeitraum für jede andere Verarbeitung gesperrt und werden anschließend gelöscht. Auf Anfrage stellt EAR Pilot dem Kunden in diesem Zeitraum einen Nachweis über die übermittelten Meldungen zur Verfügung.

13. Gewährleistung

13.1

Für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

13.2

Die vertragsgemäße Beschaffenheit von EAR Pilot bestimmt sich nach dem jeweils vereinbarten Funktionsumfang und der geltenden Leistungsbeschreibung.

13.3

Eine vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Software ist nicht geschuldet.

13.4

Keine Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit liegt vor, soweit ein Ergebnis aufgrund

a) fehlerhafter oder unvollständiger Kundendaten,

b) fehlerhafter Produktstammdaten oder Zuordnungen,

c) fehlender oder fehlerhafter Daten externer Systeme,

d) nicht unterstützter Sachverhalte oder

e) ausdrücklich ausgewiesener technischer Systemgrenzen

nicht oder nicht vollständig verarbeitet werden kann.

13.5

Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und EAR Pilot eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Behebung einzuräumen.

14. Haftung

14.1

EAR Pilot haftet unbeschränkt

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,

d) bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie

e) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

14.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EAR Pilot nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3

Im Übrigen ist die Haftung von EAR Pilot bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.4

EAR Pilot haftet nicht für Schäden, Nachteile, Sanktionen, Verzögerungen oder fehlerhafte bzw. unterbliebene Meldungen, soweit diese auf Umständen beruhen, die EAR Pilot nicht zu vertreten hat.

Hierzu zählen insbesondere

a) fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Kundendaten,

b) fehlerhafte Produktgewichte oder Geräteartenzuordnungen,

c) fehlende oder fehlerhafte Daten angebundener Verkaufssysteme,

d) Störungen oder Änderungen externer Systeme und Schnittstellen,

e) Entscheidungen, Ausfälle oder technische Störungen der stiftung ear,

f) fehlende oder ungültige Zugangsberechtigungen des Kunden,

g) vom Kunden nicht beachtete Warnungen, Fehlermeldungen oder erkennbare Abweichungen sowie

h) unterlassene oder verspätete Kontroll- oder Korrekturmaßnahmen des Kunden.

14.5

Tritt ein Schaden auch infolge eines Fehlers von EAR Pilot oder der Software ein, bleibt die gesetzliche Mitverantwortung des Kunden unberührt. Bei der Bestimmung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs ist insbesondere zu berücksichtigen, ob der Kunde seinen Prüf-, Kontroll-, Korrektur- und Schadensminderungspflichten nach Ziff. 6 nachgekommen ist.

14.6

Insbesondere begründet allein der Umstand, dass eine durch EAR Pilot berechnete oder übermittelte Meldung fehlerhaft war, keine verschuldensunabhängige Haftung von EAR Pilot.

14.7

Die Verantwortung des Kunden nach Ziff. 6 bleibt auch bestehen, wenn die fehlerhafte Meldung auf einen Softwarefehler zurückzuführen ist, soweit und in dem Umfang, in dem der Kunde den Fehler bei ordnungsgemäßer Kontrolle hätte erkennen und dessen Folgen vermeiden oder mindern können.

14.8

EAR Pilot haftet nicht für behördliche Entscheidungen, Bußgelder, Gebühren, Nachforderungen oder sonstige Nachteile, soweit diese bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Kontroll-, Korrektur- und Schadensminderungspflichten des Kunden hätten vermieden oder reduziert werden können.

14.9

Ein Mitverschulden von EAR Pilot und die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

14.10

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von EAR Pilot.

14.11

Die Haftung nach der DSGVO und sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

15. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

15.1

Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

15.2

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EAR Pilot ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://ear-pilot.de/datenschutz.

15.3

Soweit EAR Pilot personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Aufnahme dieser Verarbeitung separat elektronisch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

15.4

Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird innerhalb der Plattform abgeschlossen und mit Zeitstempel und Vertragsversion dokumentiert. Die aktuelle AVV ist bereits auf diesen elektronischen Abschluss ausgelegt.

15.5

Soweit eine Verarbeitung im Auftrag für die Nutzung einer Funktion erforderlich ist, kann EAR Pilot die betroffene Funktion bis zum Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sperren.

15.6

Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

16. Sperrung des Zugangs

16.1

EAR Pilot ist berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und die Sperrung angemessen ist.

16.2

Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei

a) konkreten Sicherheitsrisiken,

b) rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung,

c) Gefährdung der Systeme oder anderer Nutzer,

d) gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen oder

e) erheblichem Zahlungsverzug.

16.3

Soweit möglich und zumutbar, informiert EAR Pilot den Kunden vorab und gibt ihm Gelegenheit, einen behebbaren Sperrgrund innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.

17. Höhere Gewalt

17.1

EAR Pilot haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf höherer Gewalt oder sonstigen außerhalb des von EAR Pilot zu vertretenden Einflussbereichs liegenden Umständen beruhen.

17.2

Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Telekommunikations- oder Internetstörungen, Cyberangriffe sowie nicht von EAR Pilot zu vertretende Ausfälle externer Systeme.

17.3

Dauert ein Leistungshindernis länger als 60 Tage an und wird der Vertragszweck dadurch wesentlich beeinträchtigt, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

18. Änderungen von Leistungen und AGB

18.1

EAR Pilot kann Leistungen, Systeme, Prozesse und technische Abläufe ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

18.2

Sachliche Gründe sind insbesondere technische Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche oder behördliche Änderungen sowie Änderungen externer Systeme oder Schnittstellen.

18.3

Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge sind zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, die Änderung für den Kunden zumutbar ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht unangemessen zulasten des Kunden verändert wird.

18.4

Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, der Vergütung, Laufzeit, Kündigungsregelungen oder Haftung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder einer sonst hierfür vorgesehenen vertraglichen Regelung.

18.5

EAR Pilot informiert den Kunden über wesentliche Änderungen in Textform.

19. Rechtswahl und Gerichtsstand

19.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

19.3

EAR Pilot ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

20. Schlussbestimmungen

20.1

Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere E-Mail.

20.2

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung von EAR Pilot in Textform auf Dritte übertragen werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

20.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

20.4

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

20.5

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.