Gerätearten
Kategorien, Sammelgruppen und Gerätearten nach ElektroG: der Unterschied
Für Registrierung und Monatsmeldung zählt die Geräteart, nicht die Kategorie oder Sammelgruppe; die Geräteart ist eine Gerätegruppe innerhalb einer der sechs Kategorien. Innerhalb jeder Kategorie unterscheidet die stiftung ear vor allem, ob ein Gerät auch in privaten Haushalten genutzt wird. Sammelgruppen betreffen erst das Altgerät an der Sammelstelle (§ 14 Abs. 1 ElektroG).
Welche Geräteart hat mein Produkt? Beispiele aus der Datenbank der stiftung ear
Die stiftung ear führt unter „Gerätezuordnung“ eine durchsuchbare Datenbank mit Produktbeispielen und der dazugehörigen Geräteart. Die Tabelle gibt 41 Einträge wieder, die wir dort am 06.10.2026 abgefragt haben, mit der Bezeichnung der stiftung ear, der dort genannten Geräteart und ihrem Hinweis in gekürzter Form. Eine eigene Einordnung nehmen wir nicht vor; maßgeblich ist der Eintrag in der Datenbank und im Zweifel die Auskunft der stiftung ear.
Zur Schreibweise: „b2c“ steht in der Datenbank für Gerätearten, „die in privaten Haushalten genutzt werden können“, „b2b“ für Gerätearten „für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten“. Wo zwei Gerätearten genannt sind, entscheidet laut stiftung ear die äußere Abmessung (über 50 cm: Großgeräte) oder der Ort der Nutzung.
| Produkt (Bezeichnung der stiftung ear) | Geräteart laut Datenbank | Hinweis der stiftung ear, gekürzt |
|---|---|---|
| LED-Lampe | Lampen, außer Gasentladungslampen (b2c); b2b-Variante je nach Nutzungsort | Separates Leuchtmittel mit genormtem Sockel (Gewinde, Stift, Bajonett, Kappe) |
| Leuchtstofflampe | Gasentladungslampen (b2c) oder Lampen (b2b), je nach Nutzungsort | Leuchtmittel mit genormtem Sockel |
| Leuchte | Kleingeräte oder Großgeräte, b2c oder b2b, je nach äußerer Abmessung und Nutzungsort | Auch mit fest eingebauten, nicht werkzeuglos tauschbaren LEDs |
| LED-Streifen | Kleingeräte (b2c) | Flexible Geräte werden zusammengelegt oder gerollt gemessen. Die Suche nach „Lichterkette“ führt auf diesen Eintrag. |
| Solarleuchte | Kleingeräte (b2c) | – |
| Taschenleuchte | Kleingeräte (b2c) | „Umgangssprachlich Taschenlampe“, mit fest eingebautem Leuchtmittel |
| Partyleuchte | Kleingeräte (b2c) | – |
| Schwibbogen | Kleingeräte oder Großgeräte (b2c), je nach Abmessung | Tauschbare Leuchtmittel gegebenenfalls extra registrieren |
| Fahrradbeleuchtung | Kleingeräte (b2c) | LED-Rücklichter und LED-Frontscheinwerfer für Fahrräder und E-Bikes |
| Powerbank mit Zusatzfunktion | Kleingeräte (b2c) | Zusatzfunktion etwa integrierte Leuchte, Qi-Ladegerät oder Schukosteckdose; Powerbanks unterliegen immer auch dem Batterierecht |
| USB-Akku | Nicht im Anwendungsbereich des ElektroG | „Batterie mit eingebautem USB-Ladeanschluss“ |
| USB-Ladegerät | Kleingeräte (b2c) | – |
| Qi-Ladegerät | Kleingeräte (b2c) | Kabelloses Laden per Induktion |
| Netzteil, außer PC-Netzteil | Kleingeräte (b2c) | – |
| Steckdosenleiste | Kleingeräte oder Großgeräte (b2c), je nach Abmessung | Flexible Geräte werden zusammengelegt gemessen |
| USB-Kabel | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (b2c) | Nur vollständig konfektionierte Kabel sind registrierungspflichtig |
| Audiokabel | Kleingeräte (b2c) | Konfektionierte Kabel ja, Meterware nein |
| Kopfhörer | Kleingeräte (b2c) | Auch mit Bluetooth |
| Lautsprecher | Kleingeräte oder Großgeräte (b2c), je nach Abmessung | – |
| Smartwatch | Kleingeräte (b2c) | „Alle tragbaren Uhren, auch mit smarten Funktionen, sind Kleingeräte“ |
| Fitnesstracker | Kleingeräte (b2c) | – |
| Kamera | Kleingeräte, b2c oder b2b je nach Nutzungsort | Auch mit WLAN oder GPS |
| Drohne | Kleingeräte oder Großgeräte (b2c), je nach Abmessung | – |
| Tablet, Laptop, Notebook, Fernseher | Bildschirmgeräte (b2c) | – |
| Monitor | Bildschirmgeräte, b2c oder b2b je nach Nutzungsort | – |
| Tastatur, PC-Maus, WLAN-Router | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (b2c) | – |
| Spielekonsole | Kleingeräte (b2c) | – |
| Spielzeug | Kleingeräte oder Großgeräte, b2c oder b2b | Auch Spielzeug mit Bildschirm über 100 cm² ist ein Klein- oder Großgerät |
| E-Zigarette | Kleingeräte (b2c) | Einweg oder Mehrweg, samt Zubehör mit elektrischer Funktion |
| Haar- und Körperpflegegerät, Rasierapparat | Kleingeräte (b2c) | – |
| Massagegerät | Kleingeräte (b2c) | Flexible Geräte werden zusammengelegt gemessen |
| Wasserkocher, Kaffeemaschine, Küchenmaschine | Kleingeräte (b2c) | – |
| Staubsauger | Kleingeräte (b2c) | Nicht elektrisches Zubehör wie Schlauch und Saugrohre zählt nicht zur Abmessung |
| Babyfon, Rauchmelder, Wecker | Kleingeräte (b2c) | – |
| Bekleidung mit elektrischen Funktionen | Kleingeräte (b2c) | Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktion; wird zusammengelegt gemessen |
| Rucksack mit USB-Ladeanschluss | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik oder Großgeräte (b2c), je nach Abmessung | Fest eingebaute USB-Ladeschnittstelle |
| E-Scooter | Großgeräte (b2c), nur mit zwei Rädern und ohne Sitzplatz | Andere Radzahl oder Sitzplatz: nicht registrierungspflichtig |
| Hoverboard | Großgeräte (b2c), nur mit zwei Rädern | Andere Radzahl: nicht registrierungspflichtig |
| Pedelec | Großgeräte (b2c) | Nur bis 250 Watt Nenndauerleistung und Tretunterstützung bis 25 km/h; andere Elektrofahrräder außerhalb des Anwendungsbereichs |
| Kühlschrank (mit Kompressor) | Wärmeüberträger, b2c oder b2b je nach Nutzungsort | Muss ein Kältemittel enthalten |
| Ersatzteile zum Einbau für Handy, Smartphone, Tablet, Laptop | Nicht im Anwendungsbereich des ElektroG | Zum Selbsteinbau bei defekten Geräten |
Einen Eintrag „Lichterkette“ enthält die Datenbank nicht; die Suche nach dem Begriff führt auf „LED-Streifen“. Auch Begriffe wie Lichtervorhang, Lichternetz oder Leuchtfigur liefern keinen eigenen Eintrag. Für solche Produkte bleibt die Entscheidungshilfe der Weg, und bei Unsicherheit die Rückfrage bei der stiftung ear.
Die Entscheidungshilfe der stiftung ear beschreibt die Kategorien sonst vor allem über Merkmale: Lampen sind „Einrichtungen zur Erzeugung von Licht, jeglicher Größe“, darunter austauschbare Leuchtmittel mit genormtem Sockel, auch mit Zusatzfunktionen wie Lautsprecher oder Kamera; Gasentladungslampen, etwa Leuchtstofflampen, sind eine eigene Geräteart. Kleingeräte sind Geräte, die zu keiner anderen Kategorie gehören und bei denen keine äußere Abmessung über 50 cm liegt. Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sammeln, übertragen, bearbeiten, speichern oder zeigen Informationen und sind höchstens 50 cm groß.
Drei Einteilungen, drei Zwecke
Für Ihre Arbeit als Händler ist die Geräteart entscheidend.
| Begriff | Rechtsgrundlage | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|---|
| Kategorie | § 2 Abs. 1 ElektroG | Grobe Einteilung aller Elektrogeräte im Anwendungsbereich des Gesetzes |
| Geräteart | § 3 Nr. 2 ElektroG | Registrierung „mit der Geräteart und Marke“ (§ 6 Abs. 1) und monatliche Meldung „je Geräteart“ (§ 27 Abs. 1 Nr. 1) |
| Sammelgruppe | § 14 Abs. 1 ElektroG | Gruppen, in denen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Altgeräte zur Abholung bereitstellen |
Die monatliche Mengenmeldung, amtlich Ist-Input-Mitteilung, geben Sie also je Geräteart ab, nicht je Kategorie oder Sammelgruppe. Wie die Meldung abläuft, steht im Ratgeber zur Meldung an die stiftung ear.
Die sechs Kategorien und die sechs Sammelgruppen im Vergleich
Kategorien und Sammelgruppen sehen ähnlich aus, sind aber nicht deckungsgleich. Zwei Unterschiede: Kleingeräte und kleine IT- und Telekommunikationsgeräte sind zwei Kategorien, landen aber in einer gemeinsamen Sammelgruppe 5. Photovoltaikmodule haben keine eigene Kategorie, aber eine eigene Sammelgruppe 6.
Die Grafik beschriftet die Kategorien mit „Für die Registrierung“. Genau genommen registrieren Sie sich nicht für eine Kategorie, sondern je Geräteart und Marke (§ 6 Abs. 1 ElektroG). Die Geräteart liegt immer innerhalb einer Kategorie, zum Beispiel die Geräteart „Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ in Kategorie 5. Welche Gerätearten es gibt, zeigt der Abschnitt zu den Gerätearten.
| Kategorie (§ 2 Abs. 1) | Sammelgruppe (§ 14 Abs. 1) |
|---|---|
| 1 Wärmeüberträger | Gruppe 1 Wärmeüberträger |
| 2 Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen über 100 cm² | Gruppe 2 Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen über 100 cm² |
| 3 Lampen | Gruppe 3 Lampen |
| 4 Großgeräte (mindestens eine äußere Abmessung über 50 cm) | Gruppe 4 Großgeräte |
| 5 Kleingeräte (keine äußere Abmessung über 50 cm) | Gruppe 5 Kleingeräte und kleine Geräte der IT und Telekommunikation |
| 6 Kleine Geräte der IT und Telekommunikation (keine Abmessung über 50 cm) | Gruppe 5 (gemeinsam mit Kategorie 5) |
| keine eigene Kategorie | Gruppe 6 Photovoltaikmodule |
Die Sammelgruppe spielt für Hersteller vor allem bei der Abholung von Altgeräten eine Rolle. Hersteller ist dabei unter anderem, wer Geräte unter eigener Marke oder aus dem Ausland erstmals in Deutschland anbietet (§ 3 Nr. 9 ElektroG). Hersteller teilen unverzüglich die bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeholten Altgeräte je Gruppe mit (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 ElektroG). Für die monatliche Meldung der verkauften Geräte brauchen Sie die Sammelgruppe nicht.
Gerätearten: die Einheit für Registrierung und Meldung
Eine Geräteart ist laut Gesetz eine „Zusammenfassung von Geräten innerhalb einer Kategorie, die hinsichtlich der Art ihrer Nutzung oder ihrer Funktionen vergleichbare Merkmale aufweisen“ (§ 3 Nr. 2 ElektroG). Die Zuordnung der Geräte zu Gerätearten darf die Gemeinsame Stelle festlegen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 ElektroG); das ist die stiftung ear.
Die stiftung ear führt 17 Gerätearten, 9 für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c), und 8 für Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden (b2b). Die Unterscheidung hat Folgen: Für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, verlangt das Gesetz den jährlichen Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie (§ 7 ElektroG). Die Garantie entfällt, wenn der Hersteller glaubhaft macht, dass seine Geräte ausschließlich oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden.
| Kategorie | b2c: „…, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ | b2b: „… für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten“ |
|---|---|---|
| 1 | Wärmeüberträger | Wärmeüberträger |
| 2 | Bildschirmgeräte | Bildschirmgeräte |
| 3 | Gasentladungslampen; Lampen, außer Gasentladungslampen | Lampen |
| 4 | Großgeräte; große Photovoltaikmodule | Großgeräte; große Photovoltaikmodule |
| 5 | Kleingeräte; kleine Photovoltaikmodule | Kleingeräte; kleine Photovoltaikmodule |
| 6 | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik | Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik |
Photovoltaikmodule ordnet die Entscheidungshilfe der stiftung ear nach Größe zu: über 50 cm bei den Großgeräten, sonst bei den Kleingeräten. Registriert wird immer eine Geräteart mit einer Marke, nie ein einzelnes Produkt (§ 6 Abs. 1 ElektroG). Den Ablauf beschreibt der Artikel zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.
So finden Sie die Geräteart mit der Gerätezuordnung der stiftung ear
Die stiftung ear bietet unter „Gerätezuordnung“ zwei Wege: eine Suche in ihrer Datenbank, in die Sie das Gerät eingeben, und eine Entscheidungshilfe, die Sie Frage für Frage zur Geräteart führt. Die Entscheidungshilfe gibt es auch als PDF.
- Datenbank durchsuchen. Geben Sie das Gerät ein, das Sie verkaufen.
- Sonst die Entscheidungshilfe nutzen. Sie fragt in fester Reihenfolge: Wärmeüberträger? Bildschirm, Monitor oder Gerät mit Bildschirm über 100 cm²? Lampe? Äußere Abmessung größer als 50 cm? Kleines Gerät der Informations- und Telekommunikationstechnik? Trifft nichts zu, ist es ein Kleingerät. Die erste Frage, die Sie mit Ja beantworten, bestimmt die Kategorie.
- Privaten Haushalt klären. Danach fragt die Entscheidungshilfe: „Wird das Gerät auch in privaten Haushalten genutzt?“ Bei Ja ist es die b2c-Geräteart, bei Nein die b2b-Geräteart.
- Sonderfragen beantworten. Bei Lampen fragt sie, ob es eine Gasentladungslampe ist, etwa eine Leuchtstofflampe. Bei Groß- und Kleingeräten fragt sie, ob es ein Photovoltaikmodul ist.
- Mit der Registrierung abgleichen. Passt die gefundene Geräteart nicht zu Ihrer Registrierung, brauchen Sie eine weitere. Wie das geht, steht im Artikel zum Ergänzen einer Marke oder Geräteart.
Zwei Erläuterungen der Entscheidungshilfe helfen beim Einordnen: Geräte mit einem Bildschirm über 100 cm² zählen nur dann zu den Bildschirmgeräten, wenn ihr Hauptzweck das Darstellen von Bildern und Informationen ist. Und als Lampen gelten auch Lampen mit Zusatzfunktionen, etwa mit eingebautem Lautsprecher oder Kamera.
Hinweis: Diese Seite nimmt keine Zuordnung einzelner Produkte vor. Bleibt die Geräteart nach Datenbank und Entscheidungshilfe unklar, klären Sie sie direkt mit der stiftung ear.
Häufige Fragen
Sammelgruppe 4 oder 5: woran erkenne ich den Unterschied?
An der äußeren Abmessung. Gruppe 4 umfasst Großgeräte, also Geräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt; Gruppe 5 Kleingeräte und kleine IT-Geräte, bei denen keine Abmessung über 50 cm liegt (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 6, § 14 Abs. 1 ElektroG). Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte, Lampen und Photovoltaikmodule haben unabhängig von der Größe eigene Gruppen.
Ein Gerät wird privat und gewerblich genutzt. b2c oder b2b?
Die Entscheidungshilfe der stiftung ear fragt, ob das Gerät „auch“ in privaten Haushalten genutzt wird. Ist das der Fall, führt sie zur b2c-Geräteart.
Muss ich für jede Kategorie eine eigene WEEE-Nummer beantragen?
Nein. Laut stiftung ear hat ein Hersteller eine Registrierungsnummer, aber gegebenenfalls mehrere Registrierungen für verschiedene Marken und Gerätearten. Marktplätze wie Amazon fragen die Nummer deshalb je Marke und Geräteart ab; mehr im Artikel zur WEEE-Nummer bei Amazon.
Welche Geräteart hat eine LED-Lichterkette?
Einen Eintrag „Lichterkette“ enthält die Datenbank der stiftung ear nicht (Abfrage am 06.10.2026). Die Suche nach dem Begriff führt auf den Eintrag „LED-Streifen“ mit der Geräteart Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, und dem Hinweis, dass flexible Geräte zusammengelegt oder gerollt gemessen werden. Ob das auf Ihr Produkt zutrifft, klären Sie mit der Entscheidungshilfe oder direkt mit der stiftung ear.
Spielt die Geräteart für das Meldegewicht eine Rolle?
Ja, denn das Gewicht wird je Geräteart summiert. Was zum Gewicht zählt, steht im Artikel zum Ermitteln des WEEE-Gewichts. Kurze Begriffserklärungen finden Sie im Glossar.
Weiterlesen
Quellen
- § 2 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__2.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 3 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 6 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 7 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__7.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 14 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__14.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 33 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__33.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Gerätezuordnung“, https://www.stiftung-ear.de/service/geraetezuordnung/, abgerufen am 04.10.2026
- stiftung ear, Datenbank „Gerätezuordnung“, Suchergebnisse zu den in der Tabelle genannten Produkten, https://www.stiftung-ear.de/service/geraetezuordnung/, abgerufen am 06.10.2026
- stiftung ear, Entscheidungshilfe „Finden Sie die richtige Geräteart für Ihr Elektrogerät“ (PDF), https://www.stiftung-ear.de/fileadmin/redakteur/downloads/entscheidungshilfen/ear-entscheidungshilfe-geraetearten.pdf, abgerufen am 04.10.2026
- stiftung ear, „Welche Gerätearten gibt es, und wozu gehört mein Gerät?“, https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/welche-geraetearten-gibt-es/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Über die stiftung ear“, https://www.stiftung-ear.de/ueber-ear/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Wir antworten auf die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern“, Stand 06/2023, https://www.stiftung-ear.de/fileadmin/redakteur/downloads/Marktplatzverkaeufer230615.pdf, abgerufen am 03.10.2026