WEEE-Nummer
WEEE-Registrierung bei der stiftung ear: Ablauf, Dauer und was danach kommt
Ihre WEEE-Nummer beantragen Sie online im ear-Portal der stiftung ear, bevor Sie das erste Elektrogerät in Deutschland verkaufen. Laut stiftung ear dauert das in der Regel zwei bis vier Wochen. Registriert wird je Marke und Geräteart, also je Gruppe ähnlicher Geräte (§ 6 Abs. 1 ElektroG). Mit dem Registrierungsbescheid kommt die Nummer, und die monatliche Mengenmeldung beginnt.
Wer muss eine WEEE-Registrierung beantragen?
Registrieren muss sich, wer nach dem ElektroG als Hersteller gilt (§ 3 Nr. 9 ElektroG). Der Begriff ist weiter als im Alltag. Hersteller ist nicht nur, wer Geräte selbst produziert, sondern auch, wer Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, wer Geräte erstmals aus einem anderen Staat in Deutschland anbietet und wer aus dem Ausland per Fernabsatz direkt an Endnutzer in Deutschland verkauft (§ 3 Nr. 9 Buchst. a bis d ElektroG).
Händler, die ihre Geräte ausschließlich von Herstellern beziehen, die für diese Geräte bereits richtig registriert sind, brauchen keine eigene Registrierung. So beschreibt es die stiftung ear in ihrer Entscheidungshilfe „Wozu gehöre ich?“. Umgekehrt gilt ein Händler selbst als Hersteller, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig neue Geräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet (§ 3 Nr. 9, letzter Halbsatz ElektroG). Wie Sie Ihre Rolle bestimmen, steht ausführlich im Artikel darüber, wer eine WEEE-Nummer braucht; wie Sie die Registrierung eines Lieferanten nachsehen, in der Anleitung zum Prüfen einer WEEE-Nummer.
Die Registrierung ist für Geräte nötig, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c), und ebenso für Geräte, die ausschließlich gewerblich genutzt werden (b2b). Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können sich nicht selbst registrieren. Sie müssen einen Bevollmächtigten beauftragen, also eine Person mit Sitz in Deutschland, die die Herstellerpflichten übernimmt und die Registrierung in eigenem Namen beantragt (§ 8 Abs. 1 und 2 ElektroG). Mehr dazu im Artikel über den Bevollmächtigten nach ElektroG.
Was vor dem Antrag feststehen muss
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Marke, Geräteart und die Frage b2c oder b2b geklärt sein. Davon hängt ab, welche Nachweise Sie beifügen. Registriert wird „mit der Geräteart und Marke“, nicht für einzelne Produkte (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ElektroG).
| Angabe | Was gemeint ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Marke | Das Merkmal, über das ein Gerät dem Hersteller zugeordnet wird. Es muss keine eingetragene Marke sein; der Firmenname ist möglich. Unzulässig sind laut stiftung ear Angaben wie „keine Marke“ oder „no name“, reine Typenbezeichnungen, Gerätebeschreibungen und die Registrierungsnummer selbst. | § 6 Abs. 1 ElektroG; stiftung ear, Anleitung WEEE-Registrierung |
| Geräteart | Eine „Zusammenfassung von Geräten innerhalb einer Kategorie“ mit vergleichbarer Nutzung oder Funktion, etwa „Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Für jede Marke und jede Geräteart ist eine eigene Registrierung zu beantragen. | § 3 Nr. 2 ElektroG; stiftung ear |
| b2c: Garantie | Für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, ist eine insolvenzsichere Garantie nachzuweisen, zum Beispiel eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder die Teilnahme an einem Garantiesystem. | § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 7 ElektroG |
| b2b: Glaubhaftmachung | Für Geräte, die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ist das glaubhaft zu machen und ein Rücknahmekonzept vorzulegen. | § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, § 7 Abs. 3, § 7a ElektroG |
Wenn Sie unsicher sind, welche Geräteart passt, hilft das Werkzeug zur Gerätezuordnung der stiftung ear. Den Unterschied zwischen Kategorie, Geräteart und Sammelgruppe erklärt unser Artikel zu Kategorien, Sammelgruppen und Gerätearten. Die Geräteart ist später auch die Einheit, in der Sie monatlich melden.
Ablauf der WEEE-Registrierung in acht Schritten
Die Registrierung läuft vollständig im ear-Portal. Die stiftung ear beschreibt dafür acht Schritte; der eigentliche Antrag beginnt erst mit Schritt 3.
- Benutzeraccount anlegen. Im ear-Portal wählen Sie, ob Sie Hersteller oder Bevollmächtigter sind, geben die Unternehmensdaten und einen Hauptansprechpartner ein, der als Administrator fungiert, und vergeben ein Passwort. Die E-Mail-Adresse bestätigen Sie innerhalb von sieben Tagen; danach erhalten Sie Ihre Benutzer-ID. Mit einem „Mein Unternehmenskonto“ können Sie sich ohne eigenen Account anmelden.
- Vertretungsberechtigten anlegen und Zahlungsdaten erfassen. Beides sind eigene Aufgaben im Portal.
- Registrierungsantrag stellen. Im Menü unter „Aktivitäten“, Reiter „Registrierungen ElektroG“, beantragen Sie die Registrierung für Geräte einer Marke und einer Geräteart.
- Marke angeben. Für jede weitere Marke ist eine eigene Registrierung nötig.
- Geräteart angeben. Ebenso je Geräteart eine eigene Registrierung.
- Garantie nachweisen oder Glaubhaftmachung abgeben. Garantie für b2c-Geräte, Glaubhaftmachung mit Rücknahmekonzept für b2b-Geräte.
- Antrag abschicken. In der Zusammenfassung bestätigen Sie, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen, und klicken auf „Gebührenpflichtigen ElektroG-Registrierungsantrag stellen“.
- Registrierungsbescheid erhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt der Bescheid per E-Mail mit Ihrer WEEE-Reg.-Nr. Danach erscheinen Sie im öffentlichen Verzeichnis der registrierten Hersteller.
Hinweis: Ein Benutzeraccount ist noch keine Registrierung. Die stiftung ear weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie erst mit dem Registrierungsbescheid Geräte in Verkehr bringen dürfen. Auch ein Account als Vertreiber ersetzt keine Registrierung als Hersteller.
Was die Nummer bedeutet und wie sie aufgebaut ist, erklären wir im Artikel zur Bedeutung der WEEE-Nummer. Fragen zum Login beantwortet der Artikel zum Zugang zum ear-Portal.
Wie lange dauert die WEEE-Registrierung?
Bei einem vollständigen und richtigen Antrag nennt die stiftung ear eine Verfahrensdauer von in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei hohem Antragsaufkommen und komplexen Fällen kann es länger dauern. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft; ein Vorziehen ist nach Angabe der stiftung ear nicht möglich.
Beeinflussen können Sie vor allem die Vollständigkeit. Wer Marke und Geräteart sauber bestimmt und die Garantie oder Glaubhaftmachung vor dem Absenden bereit hat, vermeidet Rückfragen. Planen Sie die Registrierung deshalb vor dem Produktstart ein: Bis der Bescheid vorliegt, dürfen die Geräte nicht in Verkehr gebracht werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG), und Händler, Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister dürfen sie nicht anbieten oder abwickeln (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ElektroG).
Was kostet die Registrierung?
Der Antrag ist gebührenpflichtig; das steht schon auf der Schaltfläche, mit der Sie ihn absenden. Grundlage ist die Gebührenverordnung ElektroGBattDGGebV. Die stiftung ear nennt in ihren Beispielen eine einmalige Registrierungsgebühr je Registrierung und laufende Quartalsgebühren, bei b2c-Geräten zusätzlich Gebühren für die Prüfung der Garantie, bei b2b-Geräten für Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept. Hinzu kommen die Kosten der Garantie selbst.
Die beiden Gebühren, die bei jeder Registrierung anfallen, betragen 9,50 € je Hersteller, Marke und Geräteart und 32,80 € je Registrierungsnummer und angefangenem Quartal, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (Gebührenverzeichnis der ElektroGBattDGGebV, Nr. 1.1 und 1.2). Alle Kostenbausteine mit Beispielrechnung zeigt unser Artikel zu den Kosten der WEEE-Registrierung; weitere Rechenbeispiele stehen auf der Seite „Kosten und Gebühren“ der stiftung ear. Ob Sie den Antrag selbst stellen oder einen Dienstleister beauftragen, vergleichen wir im Artikel WEEE-Registrierung: selbst oder Dienstleister?
Nach der Registrierung: diese Pflichten laufen
Mit dem Bescheid beginnen die laufenden Pflichten als Hersteller. Die wichtigste im Alltag ist die monatliche Mengenmeldung, amtlich Ist-Input-Mitteilung: Sie meldet je Geräteart, welche Mengen Sie im Vormonat in Verkehr gebracht haben.
| Pflicht | Wann | Grundlage |
|---|---|---|
| WEEE-Reg.-Nr. beim Anbieten und auf Rechnungen angeben (wo die Nummer stehen muss) | ab dem ersten Angebot | § 6 Abs. 3 ElektroG |
| Geräte kennzeichnen: Hersteller erkennbar, Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (wie das Symbol angebracht wird) | vor dem Inverkehrbringen | § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG |
| Monatliche Mengenmeldung je Geräteart; ohne Verkäufe ist die Menge mit null anzugeben (Ablauf der Monatsmeldung) | bis zum 15. des Folgemonats | § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ElektroG |
| Für Geräte ohne Garantiepflicht (b2b) gilt diese Mitteilung jährlich | bis 30. April des Folgejahres | § 27 Abs. 2 Satz 3 ElektroG |
| Jahres-Statistik-Mitteilung für das Vorjahr (was die Jahresmeldung enthält) | bis 30. April des Folgejahres | stiftung ear; jährliche Mitteilungen nach § 27 Abs. 2 Satz 4 ElektroG |
| Garantie für b2c-Geräte jährlich nachweisen | jährlich | § 7 ElektroG |
| Änderungen der Antragsdaten und die dauerhafte Aufgabe des Inverkehrbringens mitteilen | unverzüglich | § 6 Abs. 1 Satz 4 ElektroG |
Kommt eine neue Marke oder Geräteart hinzu, beantragen Sie dafür eine weitere Registrierung unter Ihrer bestehenden Nummer; wie das geht, steht im Artikel zum Ergänzen von Marke oder Geräteart. Hören Sie auf, Geräte in Verkehr zu bringen, beschreibt der Artikel zum Beenden der WEEE-Registrierung den Weg.
Häufige Fragen
Gilt die WEEE-Registrierung auch in anderen EU-Ländern?
Nein. Laut stiftung ear gilt die Registrierung nach dem ElektroG nur in Deutschland. Wer von Deutschland aus direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Staat verkauft, muss dort eine niedergelassene Person bevollmächtigen (§ 8 Abs. 5 ElektroG).
Brauche ich für eine zweite Marke eine zweite WEEE-Nummer?
Nein. Ein Hersteller hat eine Registrierungsnummer, unter der mehrere Registrierungen für verschiedene Marken und Gerätearten stehen können. Jede neue Kombination aus Marke und Geräteart ist aber eigens zu beantragen.
Darf ich verkaufen, während der Antrag läuft?
Nein. Geräte dürfen erst nach der Registrierung in Verkehr gebracht werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG). Die stiftung ear verknüpft das ausdrücklich mit dem Registrierungsbescheid.
Ich bin unsicher, ob ich überhaupt registrieren muss. Wer entscheidet das?
Grundsätzlich prüfen Sie das selbst. In Zweifelsfällen können Sie bei der stiftung ear einen kostenpflichtigen Feststellungsantrag stellen und erhalten einen verbindlichen Bescheid über die Registrierungspflicht.
Weiterlesen
Quellen
- § 3 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 6 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 7 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__7.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 8 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__8.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 9 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__9.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 27 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, Anleitung „WEEE-Registrierung beantragen“ (Schritte 1 bis 8, FAQ zur Verfahrensdauer), stiftung-ear.de/anleitungen/weee-registrierung-beantragen/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Wozu gehöre ich?“, stiftung-ear.de/themenwelten/wozu-gehoere-ich/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Pflichten als Hersteller herausfinden“ (Gültigkeit nur in Deutschland), stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Welche Pflichten haben Hersteller von Elektrogeräten?“ (Jahres-Statistik-Mitteilung bis Ende April, Garantie aktuell halten), stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/welche-pflichten-haben-hersteller-von-elektrogeraeten/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Welche Gerätearten gibt es?“, stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/welche-geraetearten-gibt-es/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, Gerätezuordnung, stiftung-ear.de/service/geraetezuordnung/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „WEEE-Registrierung beantragen als ausländisches Unternehmen“, stiftung-ear.de/anleitungen/weee-nummer-beantragen-als-auslaendisches-unternehmen/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Kosten und Gebühren“, stiftung-ear.de/anleitungen/kosten-und-gebuehren/, abgerufen am 03.10.2026
- Gebührenverzeichnis der ElektroGBattDGGebV, Nr. 1.1 und 1.2 (zuletzt geändert 30.09.2025), gesetze-im-internet.de/elektroggebv/anlage.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Feststellungsantrag“, stiftung-ear.de/anleitungen/weee-nummer-beantragen/feststellungsantrag/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Wir antworten auf die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern“, Stand 06/2023 (eine Registrierungsnummer, mehrere Registrierungen; Vertreiber-Account ist keine Registrierung), stiftung-ear.de/fileadmin/redakteur/downloads/Marktplatzverkaeufer230615.pdf, abgerufen am 03.10.2026