WEEE-Nummer

Bevollmächtigter nach ElektroG: wer einen braucht und was er übernimmt

Wer Elektrogeräte als Hersteller in Deutschland anbietet, hier aber keine Niederlassung hat, muss einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland beauftragen. Dieser ist kein Helfer im Hintergrund. Er übernimmt alle Herstellerpflichten in eigenem Namen (§ 3 Nr. 10, § 8 ElektroG). Er registriert sich bei der stiftung ear und gibt die Mitteilungen ab.

Stand · Autor: Dr. Lucas Bretz

Wer einen Bevollmächtigten braucht

Verpflichtet sind zwei Gruppen von Herstellern ohne Niederlassung in Deutschland:

  • Wer Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder anbietet. Dazu zählt auch, wer erstmals aus dem Ausland stammende Geräte in Deutschland anbietet (§ 8 Abs. 1 Satz 1 mit § 3 Nr. 9 Buchst. a bis c ElektroG).
  • Wer im Ausland sitzt und Geräte per Fernkommunikation, etwa im Onlineshop, direkt an Endnutzer in Deutschland anbietet (§ 8 Abs. 2 mit § 3 Nr. 9 Buchst. d ElektroG).

Ein ausländisches Unternehmen kann sich laut stiftung ear nicht selbst registrieren. Ob es in Deutschland niedergelassen ist, beurteilt die stiftung ear in der Regel nach dem Handelsregistereintrag einer (Zweig-)Niederlassung oder einer festen Einrichtung im Inland. Eine deutsche Steuernummer nennt sie als zwingende Voraussetzung. Eine Tochtergesellschaft ist keine Niederlassung des Herstellers. Sie kann aber selbst registrierungspflichtiger Hersteller sein.

Wer überhaupt als Hersteller gilt, klärt der Artikel Wer braucht eine WEEE-Nummer? Den Ablauf der Registrierung beschreibt der Leitfaden zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.

Auch der umgekehrte Fall ist geregelt: Wer in Deutschland sitzt und per Fernabsatz direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Staat liefert, braucht dort einen Bevollmächtigten. Das muss eine dort niedergelassene Person sein, beauftragt vor der ersten Bereitstellung (§ 8 Abs. 5 ElektroG).

Was der Bevollmächtigte übernimmt

Der Bevollmächtigte erfüllt sämtliche Herstellerpflichten in eigenem Namen (§ 3 Nr. 10 ElektroG). Deshalb nennt ihn das Gesetz an vielen Stellen neben dem Hersteller: bei der Registrierung, bei der Garantie und bei den Mitteilungen (§ 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 27 Abs. 1 ElektroG).

Die stiftung ear registriert den Bevollmächtigten mit den Angaben des vertretenen Herstellers. Dabei erteilt sie je vertretenem Hersteller eine eigene Registrierungsnummer (§ 37 Abs. 1 Satz 2 ElektroG). Im Verzeichnis der registrierten Hersteller steht der Bevollmächtigte mit dem Hinweis, dass er für diesen Hersteller handelt.

Bevollmächtigung nach § 8 ElektroGEinfache Vollmacht
Für wenHersteller ohne Niederlassung in DeutschlandHersteller mit Sitz in Deutschland
Wer ist verpflichtetder Bevollmächtigte, in eigenem Namenweiterhin der Hersteller
Bestätigung durch die stiftung earerforderlich (§ 8 Abs. 3 Satz 3 ElektroG)keine Benennung nach § 8

Die Unterscheidung stammt von der stiftung ear. Mehr dazu im Artikel, ob Sie die WEEE-Pflichten selbst erledigen oder einem Dienstleister geben.

Wer Bevollmächtigter sein kann

Bevollmächtigter kann jede Person oder Gesellschaft sein, die in Deutschland niedergelassen ist: natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft (§ 3 Nr. 10 ElektroG). Das können auch Importeure, Vertreiber (also Händler), Marktplatzbetreiber und Fulfilment-Dienstleister sein (§ 3 Nr. 10 Halbsatz 2 ElektroG). Die stiftung ear nennt als Beispiele ein verbundenes Unternehmen oder einen Dienstleister, der die Bevollmächtigtenstellung anbietet.

Wer mehr als 20 Registrierungen gleichzeitig betreuen will, braucht eine Zulassung durch die stiftung ear (§ 8 Abs. 3 Satz 4, § 37 Abs. 7 ElektroG). Dafür muss die Geschäftsführung zuverlässig und fachkundig sein, Ausstattung und Organisation müssen ausreichen.

So läuft die Beauftragung ab

  1. Vertrag schließen. Schriftlich, in deutscher Sprache, mindestens drei Monate wirksam (§ 8 Abs. 1 Satz 3 ElektroG). Jeder Hersteller darf nur einen Bevollmächtigten haben (§ 8 Abs. 1 Satz 2 ElektroG). Laut stiftung ear gilt er für alle Marken und Gerätearten, also alle Gruppen vergleichbarer Geräte, für die registriert wird. Die stiftung ear stellt eine Vertragsvorlage bereit.
  2. Benennen. Der Hersteller benennt den Bevollmächtigten unverzüglich bei der stiftung ear. Er fügt eine Kopie der Beauftragung bei (§ 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 ElektroG). Praktisch versichert der Bevollmächtigte den Abschluss im ear-Portal, in seinem Bevollmächtigten-Account und mit qualifizierter elektronischer Signatur.
  3. Bestätigung abwarten. Die stiftung ear muss die Benennung bestätigen (§ 8 Abs. 3 Satz 3, § 37 Abs. 2 ElektroG). Die Gebühr dafür beträgt 50,60 € (Gebührenverzeichnis Nr. 1.7).
  4. Registrieren. Erst danach bearbeitet die stiftung ear den Registrierungsantrag des Bevollmächtigten. Registriert wird je Marke und Geräteart, mit Garantie oder, bei Geräten, die nicht in privaten Haushalten genutzt werden, mit Glaubhaftmachung.
  5. Pflichten erfüllen. Ab der Registrierung meldet der Bevollmächtigte jeden Monat, wie viele Geräte je Geräteart in Verkehr gebracht wurden. Er meldet unter der Registrierungsnummer des vertretenen Herstellers (§ 27 Abs. 1 ElektroG).

Alle Gebühren stehen im Artikel zu den Kosten der WEEE-Registrierung.

Was passiert, wenn die Beauftragung endet?

Der Hersteller muss das Ende der Beauftragung unverzüglich mitteilen. Die Benennung endet, sobald die stiftung ear das Ende bestätigt (§ 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 ElektroG). Laut stiftung ear hebt sie im Anschluss die Registrierungen auf. Pflichten aus der Zeit der Benennung muss der Bevollmächtigte weiterhin erfüllen (§ 8 Abs. 4 Satz 3 ElektroG).

Solange kein Bevollmächtigter benannt ist, trägt der Importeur in Deutschland die Herstellerpflichten (§ 8 Abs. 4 Satz 5 mit § 3 Nr. 9 Buchst. c ElektroG). Ein Wechsel ist möglich, aber nur nacheinander. Erst muss das Ende der bisherigen Beauftragung mitgeteilt sein. Dann kann die stiftung ear den neuen Bevollmächtigten bestätigen. Was beim Ende einer Registrierung sonst gilt, steht im Artikel zum Beenden der WEEE-Registrierung.

Hinweis: Ob Ihr Unternehmen eine Niederlassung in Deutschland hat und welche Herstellerrolle auf Sie zutrifft (§ 3 Nr. 9 ElektroG), hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vor der Beauftragung mit der stiftung ear oder einem Fachanwalt.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für Händler aus anderen EU-Staaten?

Ja. Maßgeblich ist, ob eine Niederlassung in Deutschland besteht, nicht ob der Sitz in der EU liegt (§ 8 Abs. 1 und 2 ElektroG).

Unter welcher WEEE-Nummer verkauft ein ausländischer Hersteller?

Unter der Registrierungsnummer, die die stiftung ear dem Bevollmächtigten für ihn erteilt hat (§ 37 Abs. 1 Satz 2 ElektroG).

Wer gibt die Monatsmeldung ab?

Der Bevollmächtigte, unter Angabe der Registrierungsnummer und des Berichtszeitraums (§ 27 Abs. 1 ElektroG). Den Ablauf beschreibt der Artikel zur Meldung an die stiftung ear.

Kann ein Bevollmächtigter mehrere Hersteller in einem EAR-Pilot-Konto melden?

Nein. Ein EAR-Pilot-Konto bildet genau eine Registrierungsnummer ab. Da jeder vertretene Hersteller eine eigene Nummer hat, deckt ein Konto einen vertretenen Hersteller ab.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 3 ElektroG (Nr. 9 und 10), https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
  2. § 8 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__8.html, abgerufen am 03.10.2026
  3. § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
  4. § 37 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__37.html, abgerufen am 03.10.2026
  5. ElektroGBattDGGebV, Anlage (Gebührenverzeichnis), Nr. 1.7, https://www.gesetze-im-internet.de/elektroggebv/anlage.html, abgerufen am 03.10.2026
  6. stiftung ear: WEEE-Registrierung beantragen als ausländisches Unternehmen, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/weee-nummer-beantragen-als-auslaendisches-unternehmen/, abgerufen am 03.10.2026
  7. stiftung ear: Bevollmächtigter werden für den deutschen Markt, https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/bevollmaechtigter-werden-fuer-den-deutschen-markt/, abgerufen am 03.10.2026

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskünfte der stiftung ear. Ihren eigenen Fall klären Sie mit der stiftung ear oder einem Fachanwalt.

Nach der Registrierung kommt die Monatsmeldung

Registrierte Hersteller melden jeden Monat, wie viel sie in Verkehr gebracht haben. Wie das abläuft und was EAR Pilot davon übernimmt, steht im Ratgeber.

So läuft die Monatsmeldung