EAR-Meldung

WEEE-Gewicht ermitteln: was in die Mengenmeldung gehört

Das Meldegewicht ist die Stückzahl der verkauften Geräte mal das Gewicht je Gerät, summiert je Geräteart, also je Gerätegruppe, für die Sie registriert sind. Nur wo die Angabe des Gewichts nicht möglich ist, genügt eine fundierte Schätzung (§ 27 Abs. 3 ElektroG). In Kilogramm melden Sie höchstens grammgenau, mit drei Nachkommastellen.

Stand · Autor: Dr. Lucas Bretz

Wie berechnet man das WEEE-Gewicht für die Meldung?

Für jeden Artikel: verkaufte Stückzahl im Monat mal Gewicht je Gerät. Die Ergebnisse aller Artikel derselben Geräteart addieren Sie; diese Summe tragen Sie in die Meldung an die stiftung ear ein. Gemeldet wird je Geräteart, nicht je Artikel (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG).

Formel: Stückzahl mal Gewicht je Verkaufseinheit ergibt das Meldegewicht, zum Beispiel 250 mal 0,120 kg gleich 30 kg; die Ergebnisse werden je Geräteart summiert.
Stückzahl mal Gewicht, summiert je Geräteart. Ist das Gewicht nicht bekannt, genügt eine fundierte Schätzung (§ 27 Abs. 3 ElektroG).

Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Werten: 250 Lampen zu je 0,120 kg ergeben 30,000 kg. Kommen in derselben Geräteart keine weiteren Artikel hinzu, melden Sie für sie 30,000 kg. Vier Kleingeräte zu je 0,220 kg ergeben 0,880 kg in deren Geräteart.

Die Schnittstelle der stiftung ear lässt Gewichte höchstens auf 1 Gramm genau zu, in Kilogramm also drei Nachkommastellen. Im ear-Portal wählen Sie zusätzlich die Einheit, Kilogramm oder Tonnen.

Meldegewicht für einen Artikel berechnen

Meldegewicht: 0,000 kg

Wiederholen Sie die Rechnung für jeden Artikel und addieren Sie die Ergebnisse je Geräteart.

Der Rechner ist für einen einzelnen Artikel oder als Gegenprobe gedacht; über alle Artikel eines Monats macht EAR Pilot dieselbe Rechnung.

Was zählt zum Gewicht eines Geräts?

Das Gesetz sagt nur, dass das Gewicht anzugeben ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1 ElektroG). Ob Verpackung, Zubehör, Netzteil oder eingelegte Batterien mitzählen, steht dort nicht ausdrücklich. Auf den Seiten der stiftung ear haben wir dazu ebenfalls keine Festlegung gefunden (Stand 03.10.2026).

So machen wir es im eigenen Shop: Wir hinterlegen das reine Produktgewicht, also alles, was zum Produkt selbst gehört, ohne Verkaufsverpackung. Ein USB-Kabel zählt mit dem ganzen Kabel, ein Ladestecker mit dem ganzen Stecker. Eines unserer Produkte kommt so auf 73 g, in der Meldung also 0,073 kg je Stück.

Das ist unsere Praxis, keine amtliche Festlegung. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die stiftung ear, wie Ihre Gerätearten zu behandeln sind, legen Sie die Antwort ab und verfahren Sie danach bei allen Artikeln gleich. Ein einheitlicher, dokumentierter Weg ist leichter zu belegen, falls die stiftung ear eine Bestätigung verlangt.

Für Batterien gibt es bei der stiftung ear eine eigene Registrierung nach dem Batterierecht. Welche Registrierung wofür gilt, erklärt der Artikel stiftung ear, LUCID, Batterien.

Wann ist eine fundierte Schätzung erlaubt?

Wenn die Angabe des Gewichts nicht möglich ist (§ 27 Abs. 3 Satz 2 ElektroG). Was „fundiert“ bedeutet, definiert das Gesetz nicht. Klar ist die Folge: Die stiftung ear kann verlangen, dass Ihre Angaben innerhalb einer angemessenen Frist von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden, und legt die Prüfkriterien selbst fest (§ 27 Abs. 3 Satz 3 und 4 ElektroG). Nach eigener Darstellung tut sie das, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit einer Mengenmitteilung hat.

Eine Schätzung sollte deshalb nachvollziehbar sein. Naheliegend ist, sie auf eine Herstellerangabe zum Gerätegewicht oder auf eine eigene Wägung zu stützen und die Grundlage je Artikel festzuhalten. Das ist eine Empfehlung aus der Praxis, keine gesetzliche Vorgabe.

Sets und Multipacks: wie zählen sie in der Mengenmeldung?

Gemeldet werden Geräte und ihr Gewicht, nicht Verkaufseinheiten. Ein 3er-Pack enthält drei Geräte; sein Meldegewicht ist das Gewicht dieser drei Geräte. Wer das Multipack als einen Artikel mit dem Gewicht eines Einzelgeräts führt, meldet zu wenig.

Schwieriger sind Sets aus Geräten verschiedener Gerätearten, etwa ein Gerät mit einem separaten elektrischen Ladegerät. Ob jedes Gerät seiner eigenen Geräteart zugeordnet wird oder das Set als Ganzes einer Geräteart, ist nicht veröffentlicht. Klären Sie das mit der stiftung ear; die Zuordnung zu Gerätearten erklärt der Artikel Kategorien, Sammelgruppen und Gerätearten.

Typische Fehler beim Meldegewicht

  • Einheit verwechselt. Gramm als Kilogramm eingetragen oder im Portal Tonnen statt Kilogramm gewählt.
  • Dezimalstelle verrutscht. 0,120 kg und 120 kg unterscheiden sich um den Faktor 1.000. Vorsicht bei Exporten, die einen Punkt als Dezimaltrenner verwenden.
  • Multipacks einfach gezählt. Ein Pack mit mehreren Geräten wie ein Einzelgerät gerechnet.
  • Auslandslieferungen mitgezählt. Gemeldet werden Geräte, die in Deutschland in Verkehr gebracht, also erstmals hier abgegeben wurden (§ 3 Nr. 8 ElektroG). Wie Fulfilment-Lager im Ausland zählen, erklärt der Artikel zu Amazon FBA und Pan-EU.
  • Artikel ohne Gewicht weggelassen. Ein fehlender Stammdatensatz senkt die Summe, ohne dass es auffällt.
  • Falsche Geräteart. Ein Artikel landet in der Summe einer anderen Geräteart.
  • Retouren eigenmächtig abgezogen. Für Retouren mit Auslandsbezug schließt die stiftung ear ein eigenständiges Reduzieren der Monatsmeldung ausdrücklich aus; Details im Artikel zu Retouren und Stornos in der Mengenmeldung.

Ist ein Fehler bereits gemeldet, hilft der Artikel Meldung vergessen oder falsch: Nachmeldung und Korrektur.

Häufige Fragen

Muss ich jedes Gerät wiegen?

Nein. Sie brauchen das Gewicht je Artikel, nicht je Einzelstück. Ist es nicht bekannt, genügt eine fundierte Schätzung (§ 27 Abs. 3 Satz 2 ElektroG).

Wie viele Nachkommastellen sind zulässig?

Über die Schnittstelle der stiftung ear höchstens drei in Kilogramm, das entspricht einem Gramm.

Zählt die eingelegte Batterie zum Gerätegewicht?

Das ist weder im ElektroG noch auf den Seiten der stiftung ear ausdrücklich geregelt. Fragen Sie bei der stiftung ear nach und verfahren Sie dann einheitlich.

Was melde ich in einem Monat ohne Verkäufe?

Die Menge null (§ 27 Abs. 1 Satz 3 ElektroG). Mehr dazu im Abschnitt Nullmeldung der Anleitung zur Meldung an die stiftung ear.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
  2. § 3 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
  3. stiftung ear: Wie gebe ich eine Mengenmitteilung ab?, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/mitteilungen-abgeben/mengenmitteilungen-abgeben/, abgerufen am 03.10.2026
  4. stiftung ear: Mitteilungen abgeben (Nachweisführung, Retouren mit grenzüberschreitendem Bezug), https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/mitteilungen-abgeben/, abgerufen am 03.10.2026
  5. stiftung ear: Dokumentation der SOAP-Schnittstelle, Datentyp Masseinheit, https://www.ear-system.de/ear-soap/v2/doc/data.html, abgerufen am 03.10.2026

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskünfte der stiftung ear.

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