WEEE-Nummer
WEEE-Nummer angeben: Rechnung, Angebot, Produktseite und Impressum
Ihre WEEE-Nummer muss auf jeder Rechnung stehen und überall dort, wo Sie Elektrogeräte zum Kauf anbieten, also auf Produktseiten und in Marktplatz-Angeboten. Im Gesetz heißt das „beim Anbieten und auf Rechnungen“ (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Das Impressum nennt das Gesetz nicht; dort darf die Nummer zusätzlich stehen.
Was steht im Gesetz?
Die Vorschrift besteht aus einem einzigen Satz: „Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben“ (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Genannt sind damit zwei Stellen. Weitere Orte wie Impressum, Lieferschein, Verpackung oder Werbung kommen in der Vorschrift nicht vor. Hersteller ist dabei nicht nur, wer Geräte selbst produziert, sondern etwa auch, wer sie unter eigener Marke verkauft oder als Erster aus dem Ausland in Deutschland anbietet (§ 3 Nr. 9 ElektroG).
„Anbieten“ ist das gewerbsmäßige Präsentieren oder öffentliche Zugänglichmachen von Geräten mit dem Ziel eines Kaufvertrags; dazu zählt auch die Aufforderung, ein Angebot abzugeben (§ 3 Nr. 6 ElektroG). Eine Produktseite im Shop und ein Angebot auf einem Marktplatz fallen darunter. Die Nummer gehört also an die Stelle, an der das Gerät zum Kauf präsentiert wird.
Die stiftung ear ergänzt in ihrer Anleitung zur Registrierung, dass Sie die Nummer auch auf anderen Dokumenten verwenden können, und nennt Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Werbematerialien und Ihre Webseite. Das ist eine Möglichkeit, keine zusätzliche Pflicht. Woher die Nummer kommt und wie sie aufgebaut ist, erklärt unser Artikel zur Bedeutung der WEEE-Nummer; beantragt wird sie über die WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.
Wo die Nummer stehen muss und wo sie stehen kann
| Ort | Nach § 6 Abs. 3 ElektroG | Einordnung |
|---|---|---|
| Produktseite im eigenen Shop | Pflicht (Anbieten) | Dort wird das Gerät zum Kauf präsentiert. |
| Angebot auf einem Marktplatz | Pflicht (Anbieten) | Wie die Nummer beim jeweiligen Marktplatz hinterlegt wird, steht in den Artikeln zur WEEE-Nummer bei Amazon und zu weiteren Marktplätzen. |
| Rechnung | Pflicht | Am einfachsten in der Rechnungsvorlage, damit sie auf jeder Rechnung erscheint. |
| Angebot an Geschäftskunden, Preisliste, Katalog | Pflicht, soweit es ein Anbieten im Sinne von § 3 Nr. 6 ist | Hängt davon ab, ob das Dokument auf einen Kaufabschluss gerichtet ist. |
| Impressum, Fußzeile der Website | nicht genannt | Freiwillig; die stiftung ear nennt die Webseite als möglichen Ort. |
| Auftragsbestätigung, Lieferschein, Werbematerial | nicht genannt | Freiwillig; von der stiftung ear als Möglichkeit genannt. |
| Gerät und Verpackung | nicht genannt | Die Kennzeichnung der Geräte ist gesondert geregelt (§ 9 ElektroG), siehe den Artikel zum WEEE-Symbol. |
Zur Schreibweise macht das Gesetz keine Vorgabe. Wer die Bezeichnung der stiftung ear übernimmt, etwa „WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678“ (Beispielnummer), macht die Nummer für Kunden und Prüfer eindeutig erkennbar. Haben Sie mehrere Marken registriert, geben Sie trotzdem nur eine Nummer an, denn alle Registrierungen eines Herstellers laufen unter derselben Nummer.
Muss die WEEE-Nummer ins Impressum?
Das ElektroG verlangt das nicht. Die Vorschrift nennt das Anbieten und die Rechnung, nicht das Impressum (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Nach dem Wortlaut knüpft die Pflicht an das Anbieten an, und das findet auf der Produktseite oder im Marktplatz-Angebot statt. Wer die Nummer nur im Impressum führt, stützt sich also auf einen Ort, den das Gesetz nicht nennt.
Umgekehrt spricht nichts dagegen, die Nummer zusätzlich ins Impressum oder in die Fußzeile zu setzen. Die stiftung ear nennt die Webseite ausdrücklich als möglichen Ort. Wie die Nummer auf der Produktseite genau platziert sein muss, etwa direkt beim Preis oder in einem Informationsblock derselben Seite, regelt der Gesetzestext nicht.
Wer muss die Nummer angeben?
Die Pflicht trifft jeden, der nach dem ElektroG als Hersteller gilt (§ 6 Abs. 3, § 3 Nr. 9 ElektroG). Händler, die ausschließlich Geräte registrierter Hersteller verkaufen, haben keine eigene Nummer, und die Vorschrift verpflichtet sie auch nicht, die Nummer ihres Lieferanten anzugeben.
Marktplätze können trotzdem nach einer Nummer fragen, denn sie dürfen das Anbieten von Geräten nicht registrierter Hersteller nicht ermöglichen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ElektroG). Die stiftung ear rät Händlern ohne eigene Registrierung in diesem Fall, dem Marktplatz die Registrierungsnummer ihres Lieferanten zu nennen. Ob Sie selbst Hersteller sind, klärt der Artikel darüber, wer eine WEEE-Nummer braucht; wie Sie die Nummer eines Lieferanten nachsehen, die Anleitung zum Prüfen einer WEEE-Nummer.
Checkliste für Shop und Rechnung
- Rechnungsvorlage im Shop- oder Warenwirtschaftssystem um die WEEE-Reg.-Nr. ergänzt
- Nummer auf den Produktseiten der Elektrogeräte sichtbar, etwa über die Produktvorlage des Shops
- Nummer in den Angeboten auf jedem Marktplatz hinterlegt
- Angebote und Preislisten für Geschäftskunden geprüft
- optional: Nummer zusätzlich in Impressum oder Fußzeile
Wer als Hersteller die Nummer nicht angibt, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 ElektroG). Dafür gilt der höhere Bußgeldrahmen bis 100.000 € (§ 45 Abs. 2 ElektroG), nicht der Rahmen für Meldeverstöße. Beide Rahmen erklärt der Artikel Meldung vergessen oder falsch: Korrektur und Bußgeld.
Häufige Fragen
Muss die Nummer auch auf Rechnungen an Geschäftskunden stehen?
Das Gesetz spricht von „Rechnungen“, ohne zwischen Privat- und Geschäftskunden zu unterscheiden (§ 6 Abs. 3 ElektroG).
Gehört die WEEE-Nummer auf das Gerät oder die Verpackung?
Das verlangt die Vorschrift zur Nummer nicht (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Auf dem Gerät müssen der Hersteller erkennbar und das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht sein (§ 9 ElektroG).
Ich verkaufe nur Markenware registrierter Hersteller. Welche Nummer gebe ich an?
Keine eigene, denn Sie haben keine. Verlangt ein Marktplatz eine Nummer, nennen Sie nach Empfehlung der stiftung ear die Registrierungsnummer Ihres Lieferanten.
Ändert sich die Angabe, wenn ich eine neue Marke registriere?
Nein. Neue Registrierungen für weitere Marken oder Gerätearten, also Gruppen ähnlicher Geräte, laufen unter derselben Nummer.
Weiterlesen
Quellen
- § 3 ElektroG (Nr. 6 Anbieten, Nr. 9 Hersteller), gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 6 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 9 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__9.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 45 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__45.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, Anleitung „WEEE-Registrierung beantragen“, Schritt 8 (Angabe beim Anbieten und auf Rechnungen, weitere mögliche Orte), stiftung-ear.de/anleitungen/weee-registrierung-beantragen/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Wir antworten auf die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern“, Stand 06/2023 (Fragen 1 und 5), stiftung-ear.de/fileadmin/redakteur/downloads/Marktplatzverkaeufer230615.pdf, abgerufen am 03.10.2026