WEEE-Nummer
WEEE-Registrierung und Meldung: selbst erledigen oder Dienstleister?
Unternehmen mit Sitz in Deutschland können Registrierung, Garantienachweis und Mitteilungen selbst im ear-Portal der stiftung ear erledigen. Zwingend auf einen Dritten angewiesen ist nur, wer keine Niederlassung in Deutschland hat: Er braucht einen Bevollmächtigten, der die Herstellerpflichten in eigenem Namen übernimmt. Wer Aufgaben abgibt, bleibt für ihre Erfüllung verantwortlich.
Offenlegung: Wir bieten selbst eine Software für die Monatsmeldung an. Was sie abdeckt und was nicht, steht weiter unten; wie unsere Inhalte entstehen, auf der Seite Über EAR Pilot.
Wann ein Dritter vorgeschrieben ist
Nur Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen Dritten einschalten. Sie können sich nicht selbst registrieren, sondern müssen einen in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigten beauftragen (§ 8 Abs. 1 und 2 ElektroG). Dieser nimmt die Herstellerpflichten in eigenem Namen wahr (§ 3 Nr. 10 ElektroG). Einzelheiten stehen im Artikel zum Bevollmächtigten nach ElektroG.
Alle anderen Hersteller entscheiden selbst. Sie können einem Dienstleister eine einfache Vollmacht erteilen, etwa für die Antragstellung; die stiftung ear unterscheidet das ausdrücklich von der Bevollmächtigung. Mit einer Vollmacht bleiben Sie Hersteller. Wer sich für seine Pflichten Dritter bedient, bleibt für deren Erfüllung verantwortlich, und der beauftragte Dritte muss zuverlässig sein (§ 43 ElektroG mit § 22 Satz 2 und 3 KrWG). Den Ablauf der Registrierung selbst beschreibt der Leitfaden zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.
Wer welche Aufgabe übernehmen kann
Die wichtigsten Herstellerpflichten lassen sich als acht Aufgaben darstellen. Die Tabelle zeigt, wo sie im Gesetz stehen und wer sie erledigen kann. Die Grafik fasst fünf davon zusammen.
| Aufgabe | Selbst | EAR Pilot | Full-Service |
|---|---|---|---|
| Registrierung je Marke und Geräteart (§ 6 Abs. 1 ElektroG) | im ear-Portal | nein | je nach Angebot |
| Garantie für b2c-Geräte, kalenderjährlich (§ 7 ElektroG) | Bürgschaft, Hinterlegung oder Garantiesystem | nein | je nach Angebot |
| Kennzeichnung der Geräte, Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen (§ 9, § 6 Abs. 3 ElektroG) | in Produkt, Shop und Rechnung | nein | bleibt im eigenen Betrieb |
| Monatliche Ist-Input-Mitteilung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG) | im ear-Portal von Hand | ja: Mengen ermitteln und übermitteln | je nach Angebot |
| Jährliche Mitteilungen bis 30. April (§ 27 Abs. 2 ElektroG) | im ear-Portal | nein | je nach Angebot |
| Abholung und Entsorgung nach Zuweisung durch die stiftung ear: zugewiesene Behältnisse an kommunalen Sammelstellen abholen, Altgeräte behandeln lassen, leere Behältnisse aufstellen, auf eigene Kosten (§ 16 Abs. 1 bis 4, § 38 Abs. 3 ElektroG) | Entsorger beauftragen | nein | je nach Angebot |
| Bevollmächtigter bei fehlender Niederlassung in Deutschland (§ 8 Abs. 1 und 2 ElektroG) | nicht möglich | nein | nur durch einen Bevollmächtigten |
| Bevollmächtigter in einem anderen EU-Staat, wenn Sie per Fernabsatz direkt an Endnutzer dort liefern (§ 8 Abs. 5 ElektroG) | nicht möglich: eine dort niedergelassene Person beauftragen | nein, EAR Pilot meldet nur in Deutschland | je nach Angebot |
Die Verkaufsdaten für die Monatsmeldung liefern Sie in jedem Fall selbst, entweder als Export oder über eine Verbindung zu Ihrem Shop- oder Warenwirtschaftssystem. Was die einzelnen Bausteine kosten, steht im Artikel zu den Kosten der WEEE-Registrierung.
Was ein Full-Service-Dienstleister übernimmt
Der Leistungsumfang unterscheidet sich je Anbieter; einen gesetzlich festgelegten Full-Service gibt es nicht. Vor einer Entscheidung lohnt es sich, diese Punkte schriftlich zu klären:
- Welche der Aufgaben aus der Tabelle sind enthalten? Lassen Sie sich jede einzeln bestätigen.
- In wessen Namen wird gehandelt? Vollmacht für Ihr Konto oder, bei ausländischen Herstellern, Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG.
- Wie kommen Ihre Verkaufsdaten zum Dienstleister? Monatliche Tabelle, Schnittstelle oder Zugang zum Shop.
- Wer bemerkt eine neue Geräteart oder Marke? Eine fehlende Registrierung fällt erst auf, wenn jemand das Sortiment kennt.
- Was passiert bei Vertragsende? Zugang zum ear-Portal, Unterlagen, Garantie.
Wann selbst erledigen genügt
Selbst erledigen genügt, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland sitzt, das Sortiment in wenigen Gerätearten liegt und Sie die Zeit für die monatlichen Schritte haben. Der wiederkehrende Teil ist die Monatsmeldung: Verkaufsdaten aus allen Kanälen sammeln, Gewichte je Geräteart summieren, bis zum 15. des Folgemonats im ear-Portal eintragen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 ElektroG). Registrierung und Garantie fallen dagegen einmal bzw. einmal im Jahr an.
EAR Pilot ist aus genau diesem Teil entstanden. Wir betreiben einen eigenen Shop mit Elektroprodukten und haben die Meldung zunächst von Hand im ear-Portal eingetragen, nachdem wir die Daten aus den Verkaufskanälen zusammengesucht hatten. Wie das im Vergleich zur Schnittstelle aussieht, beschreibt unser Erfahrungsbericht zur Meldung von Hand und über die Schnittstelle.
Häufige Fragen
Haftet der Dienstleister, wenn eine Meldung fehlt?
Gegenüber der Behörde bleiben Sie für die Erfüllung Ihrer Pflichten verantwortlich (§ 43 ElektroG mit § 22 Satz 2 KrWG). Was Sie mit dem Dienstleister vertraglich vereinbaren, ist davon getrennt.
Brauche ich für die Monatsmeldung eine Software?
Nein. Die Mitteilung lässt sich im ear-Portal von Hand erfassen. Den Ablauf zeigt der Artikel zur Meldung an die stiftung ear.
Übernimmt EAR Pilot die Jahres-Statistik-Mitteilung?
Nein, nur die Monatsmeldung. Was in die Jahresmitteilung gehört, steht im Artikel zur Jahres-Statistik-Mitteilung.
Kann ich einen Bevollmächtigten wechseln?
Ja, aber es gibt immer nur einen. Laut stiftung ear muss zuerst das Ende der bisherigen Beauftragung mitgeteilt werden, bevor die neue bestätigt werden kann.
Weiterlesen
Quellen
- § 3 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 8 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__8.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 16 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__16.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 38 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__38.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 43 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__43.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 22 KrWG, https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__22.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear: Bevollmächtigter werden für den deutschen Markt, FAQ „Wie unterscheiden sich Bevollmächtigung und Vollmacht?", https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/bevollmaechtigter-werden-fuer-den-deutschen-markt/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear: WEEE-Registrierung beantragen als ausländisches Unternehmen, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/weee-nummer-beantragen-als-auslaendisches-unternehmen/, abgerufen am 03.10.2026