WEEE-Nummer
WEEE-Nummer prüfen und suchen: das Herstellerverzeichnis der stiftung ear
Ob ein Hersteller registriert ist, sehen Sie im öffentlichen Herstellerverzeichnis der stiftung ear unter ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller. Die WEEE-Nummer geben Sie dort nur mit den acht Ziffern ein, ohne „DE“. Ein Treffer allein reicht nicht: Marke und Geräteart, also die Gerätegruppe, müssen zu Ihrem Gerät passen, und die Registrierung darf nicht beendet sein.
Wo finde ich das Verzeichnis?
Das Verzeichnis liegt unter www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller. Sein amtlicher Name ist „Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG“. Von der Website der stiftung ear erreichen Sie es über die Seite „Verzeichnisse“. Dort steht daneben ein eigenes Verzeichnis für Hersteller nach dem Batterierecht; für Elektrogeräte ist das ElektroG-Verzeichnis maßgeblich. Die Abgrenzung erklärt unser Artikel zu stiftung ear, LUCID und Batterien.
Das Verzeichnis ist gesetzlich vorgeschrieben. Die stiftung ear veröffentlicht die registrierten Hersteller und Bevollmächtigten (Personen mit Sitz in Deutschland, die für ausländische Hersteller deren Pflichten übernehmen) mit Marke, Geräteart, Registrierungsnummer, Registrierungsdatum, Bundesland und Postleitzahl im Internet; bei beendeten Registrierungen zusätzlich das Datum des Marktaustritts. Drei Jahre nach Ende der Registrierung werden die Daten gelöscht (§ 31 Abs. 2 ElektroG). Was die Nummer selbst bedeutet, erklärt unser Artikel zur Bedeutung der WEEE-Nummer; wie man sie bekommt, der Artikel zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.
So funktioniert die Suche
Die Suchmaske hat sieben Felder: Hersteller-/Bevollmächtigtenname, Postleitzahl, Bundesland (Auswahlliste), WEEE-Reg.-Nr. DE, Marke, Kategorie und Geräteart (beide als Auswahlliste). Darunter stehen zwei Schaltflächen, die dieselbe Suche unterschiedlich anzeigen, und „Neue Suche“ zum Zurücksetzen.
| Schaltfläche | Spalten der Trefferliste |
|---|---|
| Marken anzeigen | WEEE-Reg.-Nr. DE, Marke, Hersteller-/Bevollmächtigtenname, Kategorie, Geräteart, Veröffentlichung, Marktaustritt |
| Hersteller/Bevollmächtigten anzeigen | WEEE-Reg.-Nr. DE, Hersteller-/Bevollmächtigtenname, Postleitzahl, Bundesland, Kategorie, Geräteart, Marktaustritt |
Für die Prüfung eines Geräts eignet sich „Marken anzeigen“, weil Marke und Geräteart nebeneinander stehen. Über der Liste stehen die Gesamtzahl der Treffer, die Seitennavigation und die Auswahl „Einträge pro Seite“.
Die Hinweise auf der Seite selbst nennen vier Regeln:
- Es werden nur exakte Treffer angezeigt. Die Suche nach der Marke „abc“ findet „abcd“ nicht.
- Mit einem Sternchen vor oder nach dem Begriff finden Sie alle Einträge, die den Begriff enthalten, etwa „abc*“.
- Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle.
- Bildmarken stehen je nach Sortierung der Markenspalte gesammelt am Anfang oder am Ende der Liste.
Eine Beobachtung aus unserem Test am 03.10.2026: Die Suche nach einer Nummer mit vorangestelltem „DE“ ergab keinen Treffer, dieselbe Nummer nur mit den acht Ziffern dagegen die erwarteten Einträge. Das „DE“ steht bereits in der Feldbezeichnung. Eine Suche nach einer bekannten Elektronikmarke ergab am selben Tag über 1.000 Einträge von verschiedenen Herstellern und Bevollmächtigten. Dieselbe Marke kann also von mehreren Registrierten eingetragen sein.
Lieferanten-Nummer prüfen in sechs Schritten
Hat Ihnen ein Lieferant eine WEEE-Nummer genannt, gehen Sie so vor:
- Nummer eingeben. Die acht Ziffern ohne „DE“ in das Feld „WEEE-Reg.-Nr. DE“ tragen und „Marken anzeigen“ wählen.
- Marke abgleichen. Steht die Marke, die auf dem Gerät angebracht ist, in der Liste? Für die Registrierung kommt es laut stiftung ear nicht auf die Schreibweise an; registriert sein kann zum Beispiel „XYZ“ statt „XYZ GmbH“. Weil die Suche nur exakte Treffer zeigt, suchen Sie im Zweifel mit Sternchen.
- Geräteart abgleichen. Die Registrierung gilt nur für die eingetragene Geräteart, etwa „Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Ein Großgerät ist davon nicht gedeckt. Bei der Einordnung hilft unser Artikel zu Kategorien, Sammelgruppen und Gerätearten.
- Hersteller abgleichen. Ist der eingetragene Name Ihr Lieferant oder der Markeninhaber? Bei ausländischen Herstellern steht der Bevollmächtigte im Verzeichnis, zusammen mit dem Hinweis, für wen er handelt; in der Trefferliste steht dann der Name des Bevollmächtigten, gefolgt von „für“ und dem Namen des Herstellers.
- Marktaustritt prüfen. Ist die Spalte leer, ist die Registrierung nicht beendet. Steht ein Datum darin, ist sie beendet. Bei der Markensuche ist es das Ende dieser konkreten Registrierung, bei der Herstellersuche das Ende der letzten Registrierung des Herstellers. Das Datum 26.10.2018 kann laut stiftung ear auch eine Registrierungsüberführung nach der Rechtsänderung zum 15.08.2018 sein.
- Ergebnis festhalten. Ein Screenshot mit Datum hilft später nachzuvollziehen, was Sie geprüft haben.
Ohne Nummer suchen Sie über das Feld „Marke“, bei Unsicherheit mit Sternchen. Weil eine Marke mehrfach registriert sein kann, gleichen Sie dann zusätzlich den Herstellernamen ab.
Treffer passt nicht: was das bedeutet
| Ergebnis | Bedeutung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Kein Treffer zur Nummer | Eingabe mit „DE“ oder Tippfehler; oder die Nummer stammt aus dem Register eines anderen Staates | Nur die acht Ziffern eingeben; eine ausländische Registrierung gilt nicht in Deutschland, also nach der deutschen fragen |
| Marke gefunden, aber anderer Hersteller | Die Marke ist von mehreren Registrierten eingetragen | Beim Lieferanten nachfragen, welche Registrierung seine Geräte abdeckt |
| Marke stimmt, Geräteart nicht | Die Registrierung deckt Ihr Gerät nicht ab; je Geräteart ist eine eigene Registrierung nötig | Lieferant muss die passende Geräteart registrieren |
| Marktaustritt eingetragen | Die Registrierung ist beendet | Aktuelle Registrierung beim Lieferanten anfragen |
| Gar kein passender Eintrag | Nach dem Verzeichnis ist der Hersteller für dieses Gerät nicht registriert | Gerät nicht anbieten oder sich selbst als Hersteller registrieren (wann das nötig ist: wer eine WEEE-Nummer braucht) |
Ein laufender Antrag zählt nicht. Nach Auskunft der stiftung ear ist ein Hersteller registriert, sobald er mit Nummer, Marke, Unternehmensname, Kategorie und Geräteart im Verzeichnis veröffentlicht ist; ein bloßer Account im ear-Portal genügt nicht.
Warum Händler die Registrierung prüfen
Händler dürfen Geräte eines nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellers nicht zum Verkauf anbieten (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ElektroG). Wer neue Geräte solcher Hersteller vorsätzlich oder fahrlässig dennoch anbietet, gilt selbst als Hersteller (§ 3 Nr. 9, letzter Halbsatz ElektroG) und hat dann dessen Pflichten, einschließlich Registrierung und monatlicher Mengenmeldung. Zudem ist das Anbieten solcher Geräte eine Ordnungswidrigkeit (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 ElektroG). Dasselbe Verbot gilt für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3); deshalb können auch Marktplätze nach der Nummer fragen, wie Amazon (siehe den Artikel zur WEEE-Nummer bei Amazon).
Besonders genau lohnt der Blick bei Ware, die direkt aus dem Ausland kommt, etwa im Streckengeschäft, bei dem der Lieferant direkt an Ihre Kunden versendet. Mehr dazu im Artikel zu WEEE-Nummer und Dropshipping.
Häufige Fragen
Mein Lieferant hat nur eine WEEE-Nummer aus einem anderen EU-Land. Reicht das?
Für Deutschland nicht. Laut stiftung ear gilt eine Registrierung immer nur im jeweiligen Land. Fehlt eine deutsche Registrierung, kann die Herstellerrolle bei Ihnen liegen; wann das so ist, steht im Artikel darüber, wer eine WEEE-Nummer braucht.
Muss ich jedes Produkt einzeln prüfen?
Nein. Registriert wird je Marke und Geräteart, nicht je Produkt. Es genügt, jede Kombination aus Marke und Geräteart Ihres Sortiments einmal zu prüfen.
Weiterlesen
Quellen
- stiftung ear, Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG (Suchmaske, Hinweise, eigene Testsuchen), ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, Verzeichnisse, stiftung-ear.de/verzeichnisse/, abgerufen am 03.10.2026
- § 3 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 6 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 31 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__31.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 45 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__45.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „WEEE-Registrierung beantragen als ausländisches Unternehmen“ (Bevollmächtigter im Verzeichnis), stiftung-ear.de/anleitungen/weee-nummer-beantragen-als-auslaendisches-unternehmen/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Pflichten als Hersteller herausfinden“ (Gültigkeit nur im jeweiligen Land), stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Wir antworten auf die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern“, Stand 06/2023 (Fragen 1, 2, 6 und 10), stiftung-ear.de/fileadmin/redakteur/downloads/Marktplatzverkaeufer230615.pdf, abgerufen am 03.10.2026