WEEE-Nummer
Was kostet die WEEE-Registrierung? Gebühren, Garantie, laufende Kosten
Die stiftung ear verlangt einmalig 9,50 € je Marke und Geräteart und danach 32,80 € für jedes angefangene Quartal, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Geräteart ist eine Gruppe vergleichbarer Geräte, für die man sich registriert. Hinzu kommen eine Garantie für Geräte privater Haushalte und die Entsorgung von Altgeräten; deren Kosten hängen vom Einzelfall ab.
Beispielrechnung: eine Marke, eine Geräteart für private Haushalte, Garantiesystem, Registrierung im Januar, erstes Kalenderjahr
| Gebühr der stiftung ear | Betrag netto |
|---|---|
| Registrierung, einmalig (Nr. 1.1) | 9,50 € |
| Quartalsgebühr, 4 × 32,80 € (Nr. 1.2) | 131,20 € |
| Prüfung des Garantiebetrags, je Geräteart und Kalenderjahr (Nr. 1.5) | 3,80 € |
| Gebühren im ersten Jahr | 144,50 € |
Dazu kommt Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Ab dem zweiten Jahr entfällt die Registrierungsgebühr; es bleiben 135,00 € netto im Jahr. Wer statt eines Garantiesystems eine eigene Bürgschaft oder Hinterlegung vorlegt, zahlt für deren Prüfung zusätzlich 156,90 € je vorgelegter Garantie (Nr. 1.4).
Nicht enthalten, weil sich kein fester Betrag nennen lässt: die Kosten der Garantie selbst, also Beitrag zum Garantiesystem, Bankgebühr für die Bürgschaft oder hinterlegtes Geld, und die Kosten für Abholung und Entsorgung der Altgeräte, die Ihnen zugewiesen werden. Die Garantiekosten hängen von Form und Anbieter ab, die Entsorgungskosten von der Zuweisung. Beides erklären die Abschnitte weiter unten.
Aus welchen Bausteinen die Kosten bestehen
Die Kosten einer WEEE-Registrierung trägt der Hersteller, also etwa wer Geräte unter eigener Marke anbietet oder aus dem Ausland stammende Geräte erstmals in Deutschland anbietet. Sie setzen sich aus vier Bausteinen zusammen. Nur der erste ist eine feste Gebühr; die übrigen hängen von Ihren Geräten, Mengen und Ihrer Organisation ab. Wie die Registrierung selbst abläuft, steht im Leitfaden zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.
- Gebühren der stiftung ear nach dem Gebührenverzeichnis der ElektroGBattDGGebV.
- Garantie für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (§ 7 Abs. 1 ElektroG).
- Abholung und Entsorgung der Altgeräte, die Ihnen zugewiesen werden (§ 16 Abs. 1 und 4 ElektroG).
- Laufender Aufwand für die monatlichen und jährlichen Mitteilungen (§ 27 ElektroG).
Welche Gebühren die stiftung ear erhebt
Die Beträge stehen im Gebührenverzeichnis der Gebührenverordnung zum ElektroG und zum Batterierecht-Durchführungsgesetz (ElektroGBattDGGebV, Anlage zu § 1 Abs. 1). Die Verordnung wurde zuletzt am 30.09.2025 geändert. Es handelt sich um Nettobeträge; fällt Umsatzsteuer an, wird sie hinzugerechnet (§ 1 Abs. 1 Satz 2 ElektroGBattDGGebV).
| Nr. | Leistung | Gebühr |
|---|---|---|
| 1.1 | Erteilung einer Registrierung je Hersteller, Marke und Geräteart | 9,50 € |
| 1.2 | Quartalsgebühr je Registrierungsnummer und angefangenes Kalenderquartal | 32,80 € |
| 1.4 | Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie dem Grunde nach, je vorgelegte Garantie | 156,90 € |
| 1.5 | Prüfung des Garantiebetrags je Geräteart und angefangenes Kalenderjahr, je Prüfung | 3,80 € |
| 1.6 | Prüfung der Glaubhaftmachung (b2b) und des Rücknahmekonzepts, je Registrierung | 18,90 € |
| 1.7 | Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten oder einer Änderung | 50,60 € |
| 3.2 | Erhöhung bei Antrag oder Nachweisen außerhalb des ear-Portals | 35,50 € bis 320,20 € |
Die Registrierungsgebühr (Nr. 1.1) fällt einmal je Registrierung an. Die Quartalsgebühr (Nr. 1.2) läuft, solange die Registrierungsnummer besteht. Sie richtet sich nach der Registrierungsnummer, nicht nach der Zahl der Marken und Gerätearten.
Rechenbeispiele: was im ersten Jahr anfällt
Die stiftung ear veröffentlicht auf ihrer Seite „Kosten und Gebühren" Beispiele, ausdrücklich als ungefähr zu erwartende Nettobeträge. Je nach Fall, etwa nach Menge oder gewählter Garantievariante, können weitere Gebühren entstehen.
| Beispiel | einmalig | jährlich |
|---|---|---|
| Hersteller b2c, 5 Gerätearten, kollektive Garantie (stiftung ear) | 47,50 € | 150,20 € |
| Hersteller b2b, 1 Geräteart (stiftung ear) | 28,40 € | 131,20 € |
| Hersteller b2c, 1 Geräteart, kollektive Garantie (eigene Rechnung nach demselben Schema) | 9,50 € | 135,00 € |
Die letzte Zeile ist unsere Rechnung, dieselbe wie in der Beispielrechnung oben: 1 × 9,50 € einmalig, dazu jährlich 4 × 32,80 € Quartalsgebühr und 1 × 3,80 € Garantieprüfung. Die Kosten des Garantiesystems selbst sind darin nicht enthalten.
Was die Garantie kostet
Für die Garantie gibt es keinen festen Betrag. Hersteller von Geräten, die in privaten Haushalten genutzt werden können, müssen sie bei der Registrierung und danach kalenderjährlich nachweisen (§ 7 Abs. 1 ElektroG, § 37 Abs. 1 Satz 3 ElektroG). Zulässig sind eine Bürgschaft oder Garantie auf erstes Anfordern einer Bank oder eines Kreditversicherers, die Hinterlegung von Geld oder die Teilnahme an einem behördlich festgestellten Garantiesystem (§ 7 Abs. 2 ElektroG).
Was die einzelne Form kostet, beschreibt die stiftung ear so: Banken verlangen für Bürgschaften in der Regel Gebühren; die Hinterlegung beim Amtsgericht ist meistens kostenfrei; ein kollektives Garantiesystem ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Welchen Betrag Sie absichern müssen, berechnet der Garantierechner der stiftung ear je b2c-Geräteart und Kalenderjahr.
Wer eine individuelle Garantie vorlegt, zahlt die Prüfgebühr nach Nr. 1.4. Reicht der Betrag später nicht mehr, rät die stiftung ear, die bestehende Bürgschaft oder Hinterlegung zu erhöhen statt eine neue vorzulegen, um zusätzliche Prüfgebühren zu vermeiden.
Für Geräte, die ausschließlich oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, entfällt die Garantie (§ 7 Abs. 3 ElektroG). Stattdessen sind eine Glaubhaftmachung und ein Rücknahmekonzept vorzulegen (§ 7a ElektroG).
Abholung und Entsorgung von Altgeräten
Hersteller müssen die Behältnisse mit Altgeräten, die ihnen die stiftung ear an kommunalen Sammelstellen zuweist, abholen, die Altgeräte behandeln lassen und leere Behältnisse aufstellen (§ 16 Abs. 1 bis 3 ElektroG). Die Kosten dafür tragen sie selbst (§ 16 Abs. 4 ElektroG). Wie oft und in welchem Umfang ein Hersteller herangezogen wird, ergibt sich aus der Zuweisung (§ 38 Abs. 3 ElektroG). Diese Kosten sind keine Gebühr der stiftung ear und stehen deshalb nicht im Gebührenverzeichnis.
Laufender Aufwand nach der Registrierung
Mit der Registrierung beginnen die Mitteilungspflichten. Die Monatsmeldung, amtlich Ist-Input-Mitteilung, ist bis zum 15. des Folgemonats je Geräteart abzugeben (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ElektroG); für Geräte ohne Garantiepflicht genügt eine jährliche Mitteilung (§ 27 Abs. 2 Satz 3 ElektroG). Jährlich bis zum 30. April folgen weitere Mitteilungen (§ 27 Abs. 2 ElektroG); welche das sind, erklärt der Artikel zur Jahres-Statistik-Mitteilung. Für die Abgabe der Monatsmeldung sieht das Gebührenverzeichnis keinen eigenen Gebührentatbestand vor. Der Aufwand liegt bei Ihnen: Verkaufsdaten sammeln, Gewichte je Geräteart summieren, im ear-Portal eintragen.
Lassen sich die Gebühren ermäßigen?
Auf Antrag kann die stiftung ear die Gebühren nach Nr. 1.1, 1.4 bis 1.6 und 1.10 ermäßigen oder erlassen, wenn die Regelgebühr unverhältnismäßig wäre; maßgeblich sind unter anderem die in Verkehr gebrachte Menge und die voraussichtlichen Entsorgungskosten (§ 2 Abs. 1 ElektroGBattDGGebV). Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen (§ 2 Abs. 3 ElektroGBattDGGebV). Die Quartalsgebühr nach Nr. 1.2 ist in dieser Aufzählung nicht genannt.
Häufige Fragen
Zahlt man die WEEE-Nummer einmal?
Nein. Einmalig ist nur die Registrierungsgebühr. Die Quartalsgebühr von 32,80 € je Registrierungsnummer fällt für jedes angefangene Kalenderquartal an (Nr. 1.2).
Kostet eine weitere Marke oder Geräteart extra?
Jede weitere Registrierung kostet 9,50 € (Nr. 1.1), bei b2c-Gerätearten kommt die Garantieprüfung hinzu. Mehr dazu im Artikel, wie Sie eine neue Marke oder Geräteart ergänzen.
Darf ich die Entsorgungskosten auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Hersteller dürfen die Kosten für die Entsorgung gegenüber dem Endkunden nicht ausweisen (§ 7 Abs. 4 ElektroG).
Weiterlesen
Quellen
- ElektroGBattDGGebV, Anlage (Gebührenverzeichnis), https://www.gesetze-im-internet.de/elektroggebv/anlage.html, abgerufen am 03.10.2026
- ElektroGBattDGGebV, §§ 1 und 2, https://www.gesetze-im-internet.de/elektroggebv/BJNR177600015.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear: Kosten und Gebühren, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/kosten-und-gebuehren/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear: Garantien kennenlernen, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/garantien-kennenlernen/, abgerufen am 03.10.2026
- § 7 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__7.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 7a ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__7a.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 16 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__16.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 37 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__37.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 38 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__38.html, abgerufen am 03.10.2026