ElektroG
Durchgestrichene Mülltonne: das WEEE-Symbol richtig anbringen
Die durchgestrichene Mülltonne gehört dauerhaft auf das Elektrogerät selbst; das gesetzliche Symbol zeigt sie ohne Balken. Der Balken darunter gehört zu einer anderen Pflicht: Er zeigt, dass das Gerät nach dem Stichtag in Verkehr gebracht, also erstmals abgegeben wurde (§ 9 Abs. 1 ElektroG). Laut stiftung ear geht statt des Balkens auch ein Datum unter dem Symbol.
Was § 9 ElektroG verlangt
Das ElektroG enthält zwei Kennzeichnungspflichten, die oft vermischt werden (§ 9):
| Pflicht | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Hersteller und Zeitpunkt | Das Gerät ist vor dem Inverkehrbringen dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass es nach dem maßgeblichen Stichtag erstmals in Verkehr gebracht wurde. | § 9 Abs. 1 |
| Symbol | Das Gerät ist zusätzlich dauerhaft mit dem Symbol nach Anlage 3 zu kennzeichnen. | § 9 Abs. 2 Satz 1 |
Anlage 3 beschreibt das Symbol als „durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern“, die „sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen“ ist. Die Abbildung in Anlage 3 zeigt die Tonne mit den beiden Diagonalen, ohne Balken.
Die Pflicht trifft den Hersteller. Hersteller kann auch ein Händler sein, etwa wer Geräte unter eigener Marke verkauft oder als Erster aus dem Ausland einführt (§ 3 Nr. 9). Wer das im eigenen Fall klären will, liest den Artikel darüber, wer eine WEEE-Nummer braucht. Alle weiteren Pflichten fasst der Überblick zum ElektroG für Onlinehändler zusammen.
Mit oder ohne Balken?
Beides kommt in der Praxis vor. Der Balken ist kein Bestandteil des Symbols nach Anlage 3. Er dient der Pflicht, den Zeitpunkt des Inverkehrbringens erkennbar zu machen (§ 9 Abs. 1). Die stiftung ear schreibt dazu: „Eine Datumsangabe unterhalb dieses Symbols gibt den Zeitpunkt an, ab dem die Elektrogeräte in Verkehr gebracht wurden. Ersatzweise kann ein ausgefüllter Balken angebracht werden.“
| Darstellung | Was sie aussagt | Grundlage |
|---|---|---|
| Tonne ohne Balken | Das Gerät gehört nicht in den Hausmüll. Den Zeitpunkt des Inverkehrbringens zeigt sie allein nicht. | § 9 Abs. 2, Anlage 3 |
| Tonne mit ausgefülltem Balken darunter | Zusätzlich: Das Gerät wurde nach dem maßgeblichen Stichtag in Verkehr gebracht. | § 9 Abs. 1; stiftung ear |
| Tonne mit Datumsangabe darunter | Zusätzlich: Zeitpunkt, ab dem das Gerät in Verkehr gebracht wurde. | § 9 Abs. 1; stiftung ear |
Wie Tonne, Balken und Datum technisch kombiniert werden, regelt die Norm DIN EN 50419:2023-06 „Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten für eine getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE)“. Sie ist kostenpflichtig bei DIN Media erhältlich; ihr Inhalt ist hier nicht wiedergegeben.
Wo das Symbol hingehört und wie groß es sein muss
Das Symbol gehört auf das Gerät selbst (§ 9 Abs. 2 Satz 1). Nur „in Ausnahmefällen auf Grund der Größe oder der Funktion“ des Geräts ist es stattdessen auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein aufzudrucken (§ 9 Abs. 2 Satz 2). Wird die Zeitpunkt-Kennzeichnung zusammen mit dem Symbol angebracht, gilt diese Ausnahme auch für sie (§ 9 Abs. 2 Satz 3).
Eine Mindestgröße nennt das ElektroG nicht. Anlage 3 verlangt nur, dass das Symbol sichtbar, erkennbar und dauerhaft ist. Konkrete Maße finden sich, wenn überhaupt, in der genannten Norm.
Die Bilddatei der durchgestrichenen Mülltonne stellt nach Angabe der stiftung ear das Umweltbundesamt als PNG zur Verfügung.
Im Onlineshop und im Laden: zwei verschiedene Symbole
Seit der Novelle zum 01.01.2026 kennt das ElektroG neben der Mülltonne ein zweites Symbol: das Logo zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen nach Anlage 3a. Es ist nicht dasselbe wie das WEEE-Symbol und hat einen anderen Zweck.
| Symbol | Wo | Wer | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Durchgestrichene Mülltonne (Anlage 3) | auf dem Gerät | Hersteller | § 9 Abs. 2 |
| Durchgestrichene Mülltonne (Anlage 3) | im Geschäft nahe dem Verkaufsort der Elektrogeräte, als Hinweis auf die getrennte Entsorgung | rücknahmepflichtige Vertreiber | § 18a Abs. 3 |
| Bedeutung der Mülltonne erklären | in der Kundeninformation, online gut sichtbar und leicht auffindbar oder schriftlich in der Sendung | rücknahmepflichtige Vertreiber; Hersteller schriftlich zum Gerät | § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 |
| Rücknahme-Logo (Anlage 3a) | online auf den Produktseiten oder vor oder bei der Bestellung | Vertreiber im Fernabsatz | § 18a Abs. 4 Satz 1 |
| Rücknahme-Logo (Anlage 3a) | im Eingangsbereich, farbig, mindestens DIN A4 | rücknahmepflichtige Vertreiber | § 18a Abs. 2 |
Eine ausdrückliche Pflicht, die Mülltonne nach Anlage 3 auf jeder Produktseite eines Onlineshops abzubilden, steht nicht im ElektroG. Online verlangt das Gesetz, die Bedeutung des Symbols zu erklären, und das Rücknahme-Logo nach Anlage 3a zu zeigen. Für rücknahmepflichtige Vertreiber galt für diese Kennzeichnungs- und Informationspflichten eine Übergangsfrist bis 30.06.2026 (§ 18a Abs. 2 bis 4, § 46 Abs. 2). Ob Onlinehändler ohne Rücknahmepflicht ebenfalls betroffen sind, behandelt der Artikel zur Rücknahmepflicht im Onlinehandel. Die Änderungen der Novelle insgesamt zeigt der Artikel zur ElektroG-Novelle 2026.
Das Rücknahme-Logo stellt die stiftung ear nach eigener Angabe auf e-schrott-entsorgen.org zum Download bereit.
Checkliste zur Kennzeichnung
- Herstellerangabe. Ist der Hersteller auf dem Gerät eindeutig erkennbar (§ 9 Abs. 1)?
- Zeitpunkt. Steht unter der Tonne ein ausgefüllter Balken oder ein Datum?
- Symbol. Ist die durchgestrichene Tonne nach Anlage 3 dauerhaft auf dem Gerät?
- Ausnahme begründet. Steht das Symbol nur auf Verpackung oder Anleitung, weil Größe oder Funktion des Geräts es erfordern?
- Kundeninformation. Erklärt Ihre Kundeninformation die Bedeutung des Symbols?
- Shop. Zeigen Sie das Rücknahme-Logo nach Anlage 3a, soweit es Sie trifft?
Häufige Fragen
Reicht das Symbol auf der Verpackung?
Nur ausnahmsweise. Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein sind erlaubt, wenn Größe oder Funktion des Geräts die Kennzeichnung auf dem Gerät nicht zulassen (§ 9 Abs. 2 Satz 2).
Brauche ich den Balken, wenn unter der Tonne schon ein Datum steht?
Nach der Darstellung der stiftung ear nicht. Sie nennt den ausgefüllten Balken als Ersatz für die Datumsangabe.
Muss ich als Händler Markenware nachkennzeichnen?
Die Kennzeichnung muss vor dem Inverkehrbringen auf dem Gerät sein, und die Pflicht liegt beim Hersteller (§ 9). Fehlt die Kennzeichnung bei Ware, die Sie selbst importieren, sind Sie unter Umständen selbst Hersteller. Das klärt der Artikel darüber, wer eine WEEE-Nummer braucht.
Was passiert bei fehlender Kennzeichnung?
Wer Geräte nicht oder nicht richtig kennzeichnet, handelt ordnungswidrig (§ 9, § 45 Abs. 1 Nr. 8). Den Bußgeldrahmen regelt das Gesetz ebenfalls (§ 45 Abs. 2).
Weiterlesen
Quellen
- § 9 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__9.html, abgerufen am 03.10.2026
- Anlage 3 ElektroG mit Abbildung, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_3.html, abgerufen am 03.10.2026
- Anlage 3a ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_3a.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 18 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__18.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 18a ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__18a.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 45 und § 46 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__45.html und https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__46.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Welche Pflichten haben Hersteller von Elektrogeräten?“, Abschnitt „Kennzeichnen Sie Ihre Geräte“, https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-als-hersteller-herausfinden/welche-pflichten-haben-hersteller-von-elektrogeraeten/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, Pressemitteilung vom 26.11.2025 zur Kennzeichnung von Sammelstellen, https://www.stiftung-ear.de/service/presse-aktuelles/kennzeichnung-sammelstellen-altgeraete/, abgerufen am 03.10.2026
- DIN EN 50419:2023-06, Produktseite bei DIN Media, https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-50419/364955786, abgerufen am 03.10.2026