WEEE-Nummer

WEEE-Nummer für gebrauchte Geräte: wann Händler sich registrieren müssen

Wer gebrauchte Elektrogeräte aus Deutschland unter der Originalmarke weiterverkauft, braucht laut stiftung ear keine eigene WEEE-Nummer. Anders bei Gebrauchtgeräten aus dem Ausland, die erstmals in Deutschland verkauft werden: Dann gilt der Händler als Hersteller, trägt also die Herstellerpflichten, und muss sich vorher registrieren.

Stand · Autor: Dr. Lucas Bretz

Warum es auf die erste Bereitstellung in Deutschland ankommt

Registrieren muss sich, wer als Hersteller ein Gerät in Verkehr bringt, und zwar bevor er das tut (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ElektroG). „Inverkehrbringen" ist nur die erstmalige Bereitstellung eines Geräts auf dem deutschen Markt (§ 3 Nr. 8 ElektroG). Ein Gerät, das schon einmal in Deutschland verkauft wurde, ist also bereits in Verkehr gebracht; der damalige Hersteller war registrierungspflichtig. Wer es später gebraucht weiterverkauft, stellt es zwar erneut bereit (§ 3 Nr. 7 ElektroG), bringt es aber nicht noch einmal in Verkehr.

Eine Ausnahme steht im selben Satz: Als Inverkehrbringen gilt auch die erste Wiederbereitstellung eines Geräts, das nach seinem ersten Verkauf in Deutschland ins Ausland ausgeführt worden war (§ 3 Nr. 8 Halbsatz 2 ElektroG). Den gesamten Ablauf der Registrierung beschreibt der Leitfaden zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.

Welche Fälle eine Registrierung auslösen

Entscheidend sind die Herkunft der Geräte und der Name, unter dem Sie sie verkaufen. Die stiftung ear beantwortet die Frage, ob sich Verkäufer gebrauchter Geräte registrieren müssen, in ihren Antworten für Marktplatzverkäufer (Stand 06/2023) nach genau diesen zwei Merkmalen.

Ihr FallEigene WEEE-Reg.-Nr.?Grundlage
Gebrauchte Geräte aus Deutschland, Verkauf unter der OriginalmarkeNein, laut stiftung earstiftung ear, Frage 8; § 3 Nr. 8 ElektroG
Gebrauchte Geräte aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittland, erstmals in Deutschland verkauftJa, als Herstellerstiftung ear, Frage 8; § 3 Nr. 9 Buchst. c ElektroG
Geräte, die nach dem Verkauf in Deutschland ausgeführt wurden und wieder eingeführt werdenGilt als Inverkehrbringen, Registrierungspflicht prüfen§ 3 Nr. 8 Halbsatz 2 ElektroG; stiftung ear, FAQ zum Inverkehrbringen (Reimport)
Gebrauchte Geräte unter eigenem Namen oder eigener MarkeJa, als Hersteller§ 3 Nr. 9 Buchst. b ElektroG; stiftung ear, Frage 8
Aufbereitete Geräte mit Eingriffen in das Gerät (Refurbishment)Einzelfalloffen, siehe Hinweis

Zur eigenen Marke: Hersteller ist auch, wer Geräte anderer Hersteller unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft (§ 3 Nr. 9 Buchst. b ElektroG). Das gilt nicht, wenn der Name oder die Marke des ursprünglichen Herstellers auf dem Gerät erscheint.

Hinweis: Ab wann eine Aufbereitung so tief in das Gerät eingreift, dass der Aufbereiter selbst als Hersteller gilt, regelt der Gesetzestext nicht ausdrücklich. Klären Sie diesen Fall mit der stiftung ear oder einem Fachanwalt.

Was gilt, wenn der ursprüngliche Hersteller nicht registriert war?

Die Fiktion, nach der ein Händler selbst als Hersteller gilt, betrifft dem Wortlaut nach nur neue Geräte. Sie erfasst Händler (im Gesetz: Vertreiber), die vorsätzlich oder fahrlässig „neue Elektro- oder Elektronikgeräte" nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten (§ 3 Nr. 9 Satz 2 ElektroG).

Davon getrennt ist es Vertreibern verboten, Geräte eines nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellers zum Verkauf anzubieten (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ElektroG). Ob dieses Verbot auch gebrauchte Geräte erfasst, deren ursprünglicher Hersteller nie registriert war, lässt sich dem Text nicht eindeutig entnehmen.

Was für Gebrauchthändler ohne eigene WEEE-Nummer bleibt

Wer keine Herstellerpflichten hat, ist Vertreiber: jeder, der Elektrogeräte in Deutschland anbietet oder auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nr. 11 ElektroG). Für Vertreiber gelten eigene Pflichten, unabhängig davon, ob die Ware neu oder gebraucht ist.

  • Rücknahme: Ab 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte müssen Onlinehändler Altgeräte zurücknehmen (§ 17 Abs. 1 und 2 ElektroG). Einzelheiten im Artikel zur Rücknahmepflicht im Onlinehandel.
  • Marktplätze: Welche Angaben ein Marktplatz bei gebrauchten Geräten verlangt, legt er selbst fest. Maßgeblich ist seine Hilfeseite; mehr dazu in den Artikeln zur WEEE-Nummer bei Amazon und zu den Anforderungen weiterer Marktplätze.
  • Ausfuhr: Wer gebrauchte Geräte ins Ausland verbringt, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt, muss die Anforderungen der Anlage 6 erfüllen (§ 23 Abs. 1 ElektroG). Dazu gehört der Nachweis, dass es sich nicht um Abfall handelt.

So klären Sie Ihren Fall

  1. Herkunft je Warengruppe festhalten. Ankauf in Deutschland, Import aus der EU oder aus einem Drittland, Rückimport.
  2. Marke prüfen. Steht die Originalmarke auf dem Gerät, oder verkaufen Sie unter eigenem Namen?
  3. Geräteart bestimmen. Falls eine Registrierung nötig ist, erfolgt sie je Marke und Geräteart, also je Gruppe vergleichbarer Geräte. Hilfe geben die Gerätezuordnung der stiftung ear und der Artikel zu Kategorien, Sammelgruppen und Gerätearten.
  4. Grenzfälle klären. Bei Aufbereitung oder unklarer Herkunft fragen Sie die stiftung ear oder einen Fachanwalt.
  5. Registrieren, falls nötig. Vor dem ersten Verkauf. Wer genau registrierungspflichtig ist, erklärt der Artikel Wer braucht eine WEEE-Nummer?

Häufige Fragen

Brauche ich eine WEEE-Nummer für Geräte, die ich von Privatleuten in Deutschland ankaufe?

Nach Auskunft der stiftung ear nicht, solange Sie die Geräte nicht unter eigenem Namen oder eigener Marke verkaufen.

Muss ich beim Verkauf gebrauchter Geräte eine WEEE-Nummer angeben?

Die Pflicht, die Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen anzugeben, trifft Hersteller (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Was zur Angabe gehört, steht im Artikel, wo die WEEE-Nummer stehen muss.

Gehören importierte Gebrauchtgeräte in die Monatsmeldung?

Wenn Sie für diese Geräte Hersteller sind, ja: gemeldet werden die je Geräteart in Verkehr gebrachten Geräte (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG). Den Ablauf beschreibt der Artikel zur Meldung an die stiftung ear.

Was ist der Unterschied zwischen einem gebrauchten Gerät und einem Altgerät?

Ein Altgerät ist ein Gerät, das Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist (§ 3 Nr. 3 ElektroG). Ob ein gebrauchtes Gerät schon Abfall ist, hängt vom Einzelfall ab; für die Ausfuhr verlangt Anlage 6 ElektroG Nachweise dazu. Weitere Begriffe im Glossar.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 3 ElektroG (Nr. 3, 7, 8, 9, 11), https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
  2. § 6 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
  3. § 17 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__17.html, abgerufen am 03.10.2026
  4. § 23 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__23.html, abgerufen am 03.10.2026
  5. § 27 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
  6. stiftung ear: Wir antworten auf die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern (Stand 06/2023), Frage 8, https://www.stiftung-ear.de/fileadmin/redakteur/downloads/Marktplatzverkaeufer230615.pdf, abgerufen am 03.10.2026
  7. stiftung ear: WEEE-Registrierung beantragen, FAQ „Was bedeutet Inverkehrbringen?", https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/weee-registrierung-beantragen/, abgerufen am 03.10.2026
  8. stiftung ear: Gerätezuordnung, https://www.stiftung-ear.de/service/geraetezuordnung/, abgerufen am 03.10.2026

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskünfte der stiftung ear. Ob Sie für Ihre Geräte registrierungspflichtig sind, klären Sie im Zweifel mit der stiftung ear oder einem Fachanwalt.

Nach der Registrierung kommt die Monatsmeldung

Registrierte Hersteller melden jeden Monat, wie viel sie in Verkehr gebracht haben. Wie das abläuft und was EAR Pilot davon übernimmt, steht im Ratgeber.

So läuft die Monatsmeldung