ElektroG
Rücknahmepflicht für Elektrogeräte im Onlinehandel
Onlinehändler müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen, wenn ihre Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte mindestens 400 m² groß sind. Dann nehmen sie beim Kauf eines Neugeräts ein gleichartiges Altgerät zurück (1:1) und kleine Altgeräte auch ohne Kauf (0:1). E-Zigaretten und Tabakerhitzer nimmt seit 2026 jeder Händler zurück, der sie führt, unabhängig von der Fläche (§ 17 ElektroG).
Ab wann sind Onlinehändler rücknahmepflichtig?
Ab 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gesetz verpflichtet Vertreiber, also Händler, mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte (§ 17 Abs. 1 Satz 1 ElektroG). Im Versandhandel gelten als Verkaufsfläche „alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte“ (§ 17 Abs. 2 Satz 3).
Seit dem 01.01.2026 definiert das Gesetz, was dazu gehört: alle Flächen im In- oder Ausland, auf denen für den Versandhandel gelagert, kommissioniert oder verpackt wird (§ 3 Nr. 11d). Bei Regalen zählt „die gesamte Fläche der einzelnen Regalböden“. Laut Gesetzesbegründung zählen auch angemietete Flächen (Drucksache 21/1506, S. 23).
| Vertreiber | Schwelle | was im Onlinehandel zählt | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Händler von Elektro- und Elektronikgeräten | mindestens 400 m² | alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte | § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 |
| Lebensmittelvertreiber, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten | mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche | alle Lager- und Versandflächen | § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 |
| Händler von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern | keine | für diese Produkte unabhängig von der Fläche | § 17 Abs. 1a, Abs. 2 Satz 1 |
Wer unter der Schwelle liegt, darf Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen (§ 17 Abs. 3). Die übrigen Pflichten nach ElektroG fasst der Überblick zum ElektroG für Onlinehändler zusammen.
1:1 und 0:1: was zurückzunehmen ist
1:1 heißt: Wenn Sie ein neues Gerät abgeben, nehmen Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen kostenlos zurück (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Geräteart heißt die Gerätegruppe, etwa Kleingeräte für private Haushalte. 0:1 heißt: Auf Verlangen nehmen Sie kleine Altgeräte zurück, auch ohne Kauf. Keine äußere Abmessung darf über 25 cm liegen, und es sind höchstens drei je Geräteart (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Wie das im Versand umgesetzt wird, hängt von der Gerätekategorie ab (§ 2 Abs. 1):
| Fall | Gerätekategorien | Umsetzung im Versandhandel | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 1:1 bei Auslieferung | 1 Wärmeüberträger, 2 Bildschirme, 4 Großgeräte | unentgeltliche Abholung des Altgeräts beim Kunden | § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 |
| 1:1 | 3 Lampen, 5 Kleingeräte, 6 kleine IT- und Telekommunikationsgeräte | geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Kunden | § 17 Abs. 2 Satz 4 |
| 0:1 | alle, Altgerät höchstens 25 cm, bis zu drei je Geräteart | geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Kunden | § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 4 |
Liefern Sie Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4, informieren Sie den Kunden schon beim Abschluss des Kaufvertrags über die kostenlose Rückgabe und Abholung. Dabei fragen Sie, ob er bei der Lieferung ein Altgerät zurückgeben will (§ 17 Abs. 1 Satz 3). Bieten Sie über die Pflicht hinaus eine Abholung beim Kunden an, dürfen Sie dafür ein Entgelt verlangen (§ 17 Abs. 4 Satz 5). Welche Kategorie Ihre Geräte haben, erklärt der Artikel zu Kategorien, Sammelgruppen und Gerätearten.
Was „geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung“ konkret sind, definiert das ElektroG nicht.
E-Zigaretten und Tabakerhitzer: Rücknahme unabhängig von der Fläche
Seit 01.01.2026 gilt eine eigene Rücknahmepflicht für elektronische Zigaretten und Tabakerhitzer. Sie trifft alle Händler, die solche Produkte führen oder in den letzten sechs Monaten geführt haben (§ 17 Abs. 1a). Sie nehmen die Altgeräte kostenlos und ohne Kaufzwang zurück, auch im Versandhandel (§ 17 Abs. 2 Satz 1). Rücknahmestellen waren bis 30.06.2026 einzurichten (§ 46 Abs. 1). Wie die Rücknahme im Versand aussehen soll, regelt das Gesetz ausdrücklich nur für die übrigen Altgeräte (§ 17 Abs. 2 Satz 4 mit Abs. 1). Weitere Änderungen zeigt der Artikel zur ElektroG-Novelle 2026.
Welche Informationspflichten gelten?
Rücknahmepflichtige Vertreiber informieren private Haushalte ab dem Anbieten über sieben Punkte (§ 18 Abs. 3 Satz 1):
- die Pflicht, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen (§ 10 Abs. 1 Satz 1),
- die Pflicht, Altbatterien zu entnehmen, und die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien,
- die Pflicht, Lampen zu entnehmen,
- die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme nach § 17 Abs. 1 und 2,
- die eigenen Rückgabemöglichkeiten,
- die Eigenverantwortung für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten,
- die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne nach Anlage 3.
Online sind diese Informationen „gut sichtbar und leicht auffindbar“ zu veröffentlichen oder der Sendung schriftlich beizufügen (§ 18 Abs. 3 Satz 2). Dazu kommt das Rücknahme-Logo nach Anlage 3a. Es steht auf den Produktseiten oder vor oder bei der Bestellung, zusammen mit einer Erklärung, wie Abholung und Rücknahme ablaufen (§ 18a Abs. 4). Dafür galt eine Übergangsfrist bis 30.06.2026 (§ 46 Abs. 2). Mülltonne und Rücknahme-Logo vergleicht der Artikel zur durchgestrichenen Mülltonne.
Hinweis: Die Informationspflicht nennt nur rücknahmepflichtige Vertreiber (§ 18 Abs. 3 Satz 1). Die Regeln für den Versandhandel sprechen dagegen allgemein von Vertreibern im Fernabsatz (§ 18 Abs. 3 Satz 2, § 18a Abs. 4). Ob Onlinehändler unter 400 m² diese Pflichten haben, lässt der Wortlaut offen. Klären Sie das im Zweifel mit der stiftung ear.
Was mit zurückgenommenen Geräten geschieht
An der Rücknahmestelle dürfen außer Altbatterien und Lampen keine Bauteile entfernt werden (§ 17 Abs. 4 Satz 4). Wer zurückgenommene Geräte nicht an Hersteller oder Kommune übergibt, muss sie selbst verwerten lassen (§ 17 Abs. 5). Die Mengen meldet er dann jährlich bis 30. April der stiftung ear (§ 29 Abs. 1).
Checkliste für Onlinehändler
- Fläche ermitteln. Lager- und Versandflächen im In- und Ausland zusammenrechnen, bei Regalen alle Regalböden.
- Sortiment prüfen. E-Zigaretten oder Tabakerhitzer im Sortiment: Rücknahme unabhängig von der Fläche.
- Rücknahmewege festlegen. Abholung für Kategorien 1, 2 und 4, Rückgabemöglichkeiten für 3, 5, 6 und für 0:1.
- Bestellprozess anpassen. Bei Lieferung von Geräten der Kategorien 1, 2 und 4 informieren und die Rückgabeabsicht abfragen.
- Informieren. Die sieben Informationspunkte im Shop oder in der Sendung, dazu das Rücknahme-Logo (§ 18 Abs. 3, § 18a Abs. 4).
- Entsorgung regeln. Übergabe an Hersteller oder Kommune, sonst eigene Verwertung und jährliche Meldung (§ 29).
Häufige Fragen
Zählt das Lager meines Fulfilment-Dienstleisters zur Fläche?
Erfasst sind alle Flächen, die für Lagerung, Kommissionierung oder Verpacken genutzt werden, laut Gesetzesbegründung auch angemietete (§ 3 Nr. 11d). Wie geteilte Lager eines Dienstleisters anteilig zu berechnen sind, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Klären Sie das im Einzelfall mit der stiftung ear.
Darf ich die 0:1-Rücknahme an einen Kauf knüpfen?
Nein. Die Rücknahme kleiner Altgeräte darf nicht an den Kauf eines Geräts geknüpft werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2).
Was gilt bei Verstößen?
Wer Altgeräte nicht wie vorgeschrieben zurücknimmt oder Kunden nicht wie vorgeschrieben informiert, handelt ordnungswidrig (§ 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 45 Abs. 1 Nr. 13a und 13b). Die Bußgeldrahmen stehen in § 45 Abs. 2.
Weiterlesen
Quellen
- § 2 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__2.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 3 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 17 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__17.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 18 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__18.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 18a ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__18a.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 29 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__29.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 45 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__45.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 46 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__46.html, abgerufen am 03.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 21/1506 vom 08.09.2025, Begründung zu § 3 Nr. 11d, S. 23, https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101506.pdf, abgerufen am 03.10.2026