ElektroG
stiftung ear, LUCID, Batterien: welche Registrierung wofür
Für Elektrogeräte registrieren Sie sich bei der stiftung ear, für Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in deren Register LUCID. Batterien brauchen eine eigene Batterieregistrierung, die Sie ebenfalls im ear-Portal der stiftung ear beantragen. Für Verpackungen gilt seit dem 12.08.2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, für Batterien das Batterierecht-Durchführungsgesetz.
Drei Produktgruppen, drei Registrierungen
| Was Sie verkaufen | Rechtsgrundlage | Registrierung bei | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Elektro- und Elektronikgeräte | ElektroG | stiftung ear, mit Geräteart und Marke | § 6 Abs. 1 ElektroG |
| Verpackungen, z. B. Versandkartons und Produktverpackungen | Verordnung (EU) 2025/40 und Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), seit 12.08.2026; das Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11.08.2026 außer Kraft getreten | Zentrale Stelle Verpackungsregister (Register LUCID) | § 6 Abs. 1 und 6 VerpackDG |
| Batterien | Verordnung (EU) 2023/1542 und Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), seit 07.10.2025; ersetzt das Batteriegesetz | zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt (§ 30 BattDG), das die stiftung ear beleihen kann (§ 37 BattDG); beantragt wird im ear-Portal | § 5 Abs. 1 BattDG |
Jede Registrierung hat eigene Folgepflichten. Bei Verpackungen beteiligen sich Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen vor der Bereitstellung an einem oder mehreren Systemen (§ 7 Abs. 1 VerpackDG). Bei Batterien beteiligen sich Hersteller je Batteriekategorie an einer Organisation für Herstellerverantwortung oder nehmen die Verantwortung individuell wahr (§ 7 Abs. 1 BattDG). Die Pflichten nach ElektroG fasst der Überblick zum ElektroG für Onlinehändler zusammen. Den Ablauf der WEEE-Registrierung beschreibt der Artikel zur WEEE-Registrierung.
Ein Akkugerät im Versandkarton: was gilt wofür?
Für das Gerät selbst gilt das ElektroG. Die stiftung ear schreibt: „Elektrogeräte, die Batterien enthalten, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Batterierechts. Sie unterfallen dem ElektroG.“ Der Karton, in dem Sie das Gerät versenden, fällt unter das Verpackungsrecht.
Ob für eine eingebaute oder beigelegte Batterie zusätzlich eine Batterieregistrierung nötig ist, beantwortet dieser Artikel nicht. Das hängt von der Herstellerdefinition der EU-Batterieverordnung ab. Die stiftung ear bietet dafür eine Batteriezuordnung an.
Als Händler von Batterien gilt unabhängig davon: Sie dürfen Batterien nicht registrierter Hersteller nicht bereitstellen (§ 4 Abs. 3 BattDG). Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel (LV) nehmen Sie in haushaltsüblicher Menge kostenlos zurück, soweit Sie diese Kategorien als Neubatterien führen oder geführt haben (§ 14 Abs. 1 BattDG). Im Versandhandel schaffen Sie dafür Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung (§ 14 Abs. 2 BattDG). Hinweise zur Rückgabe geben Sie online gut sichtbar oder schriftlich in der Sendung (§ 24 Abs. 3 BattDG).
Häufige Fragen
Ist LUCID dasselbe wie die stiftung ear?
Nein. LUCID ist das Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister für Verpackungen. Die stiftung ear führt die Registrierung nach ElektroG und nimmt die Anträge zur Batterieregistrierung entgegen.
Reicht meine WEEE-Reg.-Nr. für Batterien?
Nein. Die Batterieregistrierung wird je Marke und Batteriekategorie gesondert beantragt; dafür gibt es eine eigene Registrierungsnummer (Batt-Reg.-Nr. DE).
Gilt das Verpackungsgesetz noch?
Nein. Es ist mit Ablauf des 11.08.2026 außer Kraft getreten (Art. 7 des Gesetzes vom 13.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 207). Seit dem 12.08.2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung und das VerpackDG.
Weiterlesen
Quellen
- § 6 ElektroG, https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), Vollzitat und Inkrafttreten, https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/, abgerufen am 03.10.2026
- § 6 VerpackDG, https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
- § 7 VerpackDG, https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__7.html, abgerufen am 03.10.2026
- Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 vom 13.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 207, Art. 7 und 8, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/207/VO.html, abgerufen am 03.10.2026
- Zentrale Stelle Verpackungsregister, Startseite (Register LUCID), https://www.verpackungsregister.org/, abgerufen am 03.10.2026
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), Vollzitat und Inkrafttreten, https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/, abgerufen am 03.10.2026
- §§ 4, 5, 7, 14, 24, 30 und 37 BattDG, z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/__30.html und https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/__37.html, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Batterieregistrierung beantragen“, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/batterieregistrierung-beantragen/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, „Für welche Produkte gilt das Batterierecht?“, https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/fuer-welche-produkte-gilt-das-batterierecht/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, Batteriezuordnung, https://www.stiftung-ear.de/service/batteriezuordnung/, abgerufen am 03.10.2026
- stiftung ear, Pressemitteilung „Neuregelungen des Batterierechts vollständig in Kraft getreten“, https://www.stiftung-ear.de/service/presse-aktuelles/neuregelungen-batterierecht-vollstaendig-in-kraft/, abgerufen am 03.10.2026