WEEE-Nummer

WEEE-Nummer als Kleinunternehmer: gilt das ElektroG auch für kleine Shops?

Ja, auch als Kleinunternehmer brauchen Sie eine WEEE-Nummer, wenn Sie Hersteller sind; das Gesetz kennt keine Ausnahme nach Umsatz, Größe oder Stückzahl. Hersteller ist zum Beispiel, wer Geräte unter eigener Marke verkauft oder als Erster aus dem Ausland in Deutschland anbietet (§ 3 Nr. 9 ElektroG). Wer nur Geräte registrierter Hersteller weiterverkauft, braucht keine eigene Nummer.

Stand · Autor: Dr. Lucas Bretz

Hinweis: Dieser Artikel gibt wieder, was im ElektroG steht. Ob Sie im Einzelfall registrierungspflichtig sind, klären Sie mit der stiftung ear oder einem Fachanwalt.

Was das ElektroG sagt und was nicht

Das Wort „Kleinunternehmer“ kommt im ElektroG nicht vor. Wir haben den Gesetzestext in der Fassung, die gesetze-im-internet.de am 03.10.2026 anzeigt (zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2025), auf Kleinunternehmer, Umsatz und Bagatellgrenzen durchsucht und keine Fundstelle gefunden. Die zentralen Vorschriften im Überblick:

VorschriftInhaltSchwelle nach Größe oder Menge?
§ 2 Abs. 1Das Gesetz gilt „für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte“.nein
§ 2 Abs. 2Ausnahmen, etwa ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, ortsfeste Großanlagen und bestimmte Verkehrsmittel. Ausgenommen sind Gerätegruppen, nicht Unternehmen.nein
§ 3 Nr. 9Hersteller ist „jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft“, die eine der Fallgruppen erfüllt, also auch ein Einzelunternehmer.nein
§ 6 Abs. 1Hersteller müssen sich vor dem Inverkehrbringen registrieren lassen, also bevor sie ein Gerät erstmals in Deutschland anbieten oder abgeben.nein

„Kleinunternehmer“ ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG, „Besteuerung der Kleinunternehmer“). Er regelt, ob Umsatzsteuer erhoben wird, und hat im ElektroG keine Entsprechung. Auch die Kleinunternehmerregelung richtet sich an Unternehmer, nicht an Privatpersonen. Wie die Registrierung abläuft, erklärt unser Artikel zur WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.

Worauf es stattdessen ankommt

Entscheidend ist Ihre Rolle. Hersteller ist unter anderem, wer Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet oder Geräte aus dem Ausland erstmals in Deutschland anbietet (§ 3 Nr. 9 ElektroG). Wer ausschließlich Geräte richtig registrierter Hersteller weiterverkauft, ist nach Darstellung der stiftung ear Vertreiber und braucht keine eigene Nummer. „Richtig registriert“ heißt: für die Marke und die Geräteart, also die Gruppe ähnlicher Geräte, zu der Ihr Produkt gehört, etwa Kleingeräte für private Haushalte. Die vollständige Abgrenzung steht im Artikel darüber, wer eine WEEE-Nummer braucht.

Die zweite Frage ist, ob Sie gewerblich handeln. „Anbieten“ ist ein Präsentieren „im Rahmen einer gewerbsmäßigen Tätigkeit“ (§ 3 Nr. 6 ElektroG), „Bereitstellung auf dem Markt“ eine Abgabe „im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ (§ 3 Nr. 7 ElektroG). Der gelegentliche Verkauf aus dem eigenen Haushalt fällt nach diesem Wortlaut nicht darunter. Wo die gewerbsmäßige Tätigkeit beginnt, definiert das ElektroG nicht.

Typische Fälle kleiner Shops

SituationRolle nach dem GesetzeswortlautGrundlage
Sie stellen Geräte selbst her und verkaufen sie unter eigenem NamenHersteller§ 3 Nr. 9 Buchst. a ElektroG
Sie lassen Geräte mit Ihrem Logo fertigen, etwa bei einem Produzenten in AsienHersteller§ 3 Nr. 9 Buchst. a, bb ElektroG
Sie kaufen Geräte ohne Marke direkt im Ausland ein und verkaufen sie in DeutschlandHersteller, wenn kein registrierter Hersteller dafür einsteht; eine Registrierung als „no name“ ist laut stiftung ear unzulässig§ 3 Nr. 9 Buchst. c ElektroG; stiftung ear
Sie kaufen Markenware bei einem Großhändler, der Markenhersteller ist für Marke und Geräteart registriertVertreiber§ 3 Nr. 11 ElektroG; stiftung ear
Sie verkaufen gebrauchte Geräteabhängig von Herkunft und Markesiehe Artikel zu gebrauchten Geräten

Als Vertreiber prüfen Sie die Registrierung Ihrer Lieferanten im Verzeichnis der stiftung ear; wie, zeigt die Anleitung zum Prüfen einer WEEE-Nummer. Bieten Sie vorsätzlich oder fahrlässig neue Geräte nicht registrierter Hersteller an, gelten Sie selbst als Hersteller (§ 3 Nr. 9, letzter Halbsatz ElektroG).

Was die Registrierung für kleine Shops bedeutet

Die Pflichten sind dieselben wie bei großen Herstellern. Für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c), ist eine insolvenzsichere Garantie nachzuweisen (§ 7 ElektroG). Zu den Gebühren der stiftung ear gehören unter anderem eine Registrierungsgebühr je Registrierung und wiederkehrende Quartalsgebühren; Beträge und Kostenbausteine stehen im Artikel zu den Kosten der WEEE-Registrierung.

Gemeldet wird monatlich je Geräteart bis zum 15. des Folgemonats (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ElektroG), auch in Monaten ohne Verkäufe: Dann ist die Menge mit null anzugeben (§ 27 Abs. 1 Satz 3 ElektroG). Für Geräte ohne Garantiepflicht (b2b) gilt diese Mitteilung jährlich bis zum 30. April (§ 27 Abs. 2 Satz 3 ElektroG). Außerdem können mit der stiftung ear abweichende Mitteilungszeiträume vereinbart werden (§ 27 Abs. 2 Satz 2 ElektroG). Ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, erfragen Sie bei der stiftung ear.

Wie die Monatsmeldung abläuft, erklärt der Artikel zur Meldung an die stiftung ear.

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestmenge, ab der ich mich registrieren muss?

Im ElektroG nicht. Keine der einschlägigen Vorschriften nennt eine Stückzahl oder ein Gewicht, unterhalb dessen die Registrierung entfällt (§§ 2, 3 und 6 ElektroG).

Ich verkaufe nur ein paar Geräte im Jahr. Muss ich trotzdem monatlich melden?

Ja, in Monaten ohne Verkäufe mit Nullmenge (§ 27 ElektroG). Abweichende Mitteilungszeiträume lassen sich vereinbaren (§ 27 Abs. 2 Satz 2 ElektroG); fragen Sie dazu die stiftung ear.

Gilt das auch im Nebengewerbe?

Das ElektroG unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebengewerbe. Maßgeblich sind die Herstellerrolle und die gewerbsmäßige Tätigkeit.

Was ist, wenn ich den Verkauf von Elektrogeräten wieder einstelle?

Die dauerhafte Aufgabe des Inverkehrbringens ist der stiftung ear unverzüglich mitzuteilen (§ 6 Abs. 1 Satz 4 ElektroG). Den Ablauf beschreibt der Artikel zum Beenden der WEEE-Registrierung.

Weiterlesen

Quellen

  1. ElektroG, Volltext (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 286), gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html, abgerufen am 03.10.2026
  2. § 2 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__2.html, abgerufen am 03.10.2026
  3. § 3 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__3.html, abgerufen am 03.10.2026
  4. § 6 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__6.html, abgerufen am 03.10.2026
  5. § 7 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__7.html, abgerufen am 03.10.2026
  6. § 27 ElektroG, gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__27.html, abgerufen am 03.10.2026
  7. § 19 UStG, gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html, abgerufen am 03.10.2026
  8. stiftung ear, „Wozu gehöre ich?“, stiftung-ear.de/themenwelten/wozu-gehoere-ich/, abgerufen am 03.10.2026
  9. stiftung ear, Anleitung „WEEE-Registrierung beantragen“ (unzulässige Markenangaben), stiftung-ear.de/anleitungen/weee-registrierung-beantragen/, abgerufen am 03.10.2026
  10. stiftung ear, „Kosten und Gebühren“, stiftung-ear.de/anleitungen/kosten-und-gebuehren/, abgerufen am 03.10.2026

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskünfte der stiftung ear.

Nach der Registrierung kommt die Monatsmeldung

Registrierte Hersteller melden jeden Monat, wie viel sie in Verkehr gebracht haben. Wie das abläuft und was EAR Pilot davon übernimmt, steht im Ratgeber.

So läuft die Monatsmeldung